Wiki browsen
Warning: preg_match(): Compilation failed: group name must start with a non-digit at offset 8 in /www/htdocs/w00e3e04/wiki/includes/MagicWord.php on line 739
Aus Tirol 2.0
Prozess:Veranstaltungsanmeldung |
Anmerkungen | * Eine Veranstaltungsanmeldung bzw. eine e … * Eine Veranstaltungsanmeldung bzw. eine entsprechende Voranfrage sollten jedenfalls über das entsprechende Online-Formular abgewickelt werden, damit die erhebliche Anzahl von Fachdaten durch die medienbruchfreie Übernahme sofort in der Bearbeitung und in den Erledigungen verwendet werden können. Eine entsprechende Information an regelmäßige Veranstalter (Vereine, Kultureinrichtungen, etc.) wird daher vor Einführung des Prozesses empfohlen. * Sowohl die Anfrage, ob eine Veranstaltung anmeldepflichtig ist, als auch die eigentliche Anmeldung der Veranstaltung werden über das gleiche Online-Formular abgewickelt. Im ersteren Fall werden jedoch zahlreiche Detaildaten, die für die Beurteilung der Anmeldepflicht nicht notwendig sind, nicht abgefragt. In der Praxis wird die Anfrage bzgl. Anmeldepflicht wohl zumeist mündlich gestellt, um die ansonsten anfallenden Bundesgebühren zu sparen. * Eine verspätete Anmeldung von anmeldepflichtigen Veranstaltungen ist nach § 7 Abs. (2) lit. a) TVG zu untersagen, sofern das Vorliegen der Voraussetzungen nach diesem Gesetz nicht hinreichend beurteilt werden kann. Der gesetzlich normierte Zeitraum von 4 Wochen (bei über 300 erwarteten Teilnehmern) bzw. 2 Wochen (weniger als 300 erwartete Teilnehmer) wird für eine ordnungsgemäße Abwicklung des gegenständlichen Verfahrens in der Praxis durchaus benötigt, wenn auch die Zurückweisung einer Veranstaltungsanmeldung aus kommunalpolitischen Gründen trotzdem die Ausnahme sein wird. * Das Tiroler Veranstaltungsgesetz sieht zahlreiche Anknüpfungspunkte für Veranstaltungsauflagen und –einschränkungen vor, die im Zuge des Verfahrens gesammelt und letztendlich in einen gemeinsamen Bescheid eingearbeitet werden müssen. * Es wird empfohlen, die Erledigungen einer nicht untersagten Veranstaltung (Nichtuntersagungsbescheinigung und Auflagenbescheid) automatisch auch an Polizei, Rettung und Feuerwehr zu übermitteln, um den Blaulichtorganisationen die Möglichkeit zu geben, sich auf die Veranstaltung vorzubereiten, bzw. diese zu überwachen. * Außerdem wird angeregt, die angemessene Veröffentlichung der Veranstaltung im Zuge des Prozesses „Information veröffentlichen - p_oipd_öffentlichkeitsarbeit“ sicherzustellen. pd_öffentlichkeitsarbeit“ sicherzustellen. |
---|---|
Autor | Abler + |
Diagramm | Veranstaltungsanmeldung Diagramm1.png + , Antragsprüfung.png + , Öffentlichkeitsarbeit Diagramm1.png + |
Diagrammnotation | BPMN 2.0 + |
Dokument | p_sovavpvb_veranstaltungsanmeldung + |
Dokumentenstatus | Empfehlung + |
Fachdaten | * Name Veranstalter * Geburtsdatum (Verans … * Name Veranstalter * Geburtsdatum (Veranstalter oder Geschäftsführer/Obmann) * Sitz (bei Körperschaften und Vereinen) * Geschäftsführer/Obmann (bei Körperschaften und Vereinen) * Anschrift Veranstalter * Telefonnummer Veranstalter * eMail-Adresse Veranstalter * Art der Veranstaltung * Ort der Veranstaltung * Beginnzeitpunkt der Veranstaltung * Endzeitpunkt der Veranstaltung * Dauer der Veranstaltung * Angaben zu den Veranstaltungsräumen * Angaben zu Betriebsanlagen * Anzahl der zu erwartenden Personen * Beschreibung der Veranstaltung * Name Verantwortlicher vor Ort (bei externem Veranstalter) * Geburtsdatum Verantwortlicher vor Ort (bei externem Veranstalter) * Anschrift Verantwortlicher vor Ort (bei externem Veranstalter) * Telefonnummer Verantwortlicher vor Ort (bei externem Veranstalter) * eMail-Adresse Verantwortlicher vor Ort (bei externem Veranstalter) licher vor Ort (bei externem Veranstalter) |
Rechtsgrundlagen | * [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun … * [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000208 Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003] * [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000174 Tiroler Jugendschutzgesetz 1994] * [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000187 Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982] * [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40130700&ResultFunctionToken=13752143-a79c-465b-92f1-fa134671f592&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=geb%c3%bchrengesetz&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.11.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= § 14 TP5 und TP6 Gebührengesetz 1957] * [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrT&Dokumentnummer=LTI40020203&ResultFunctionToken=efc92eee-64f0-4dad-96f7-a8e8236a53df&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=gemeinde-kommissionsgeb%c3%bchrenverordnung&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.11.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= § 1 Gemeinde-Kommissionsgebührenverordnung 2007] * [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrT&Dokumentnummer=LTI40020716&ResultFunctionToken=40eebcea-533b-4410-bd54-e833c6575f1a&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=gemeinde-verwaltungsabgabenverordnung&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.11.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= Anlage zu § 1 Abs. (1) TP 40 Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2007] emeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2007] |
Version | 1.00 + |
Veröffentlichungsdatum | 31 Oktober 2011 + |
Zuordnung | Veranstaltungsanmeldung + |
Kategorien | Prozesse + |
Zuletzt geändertDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. | 11 November 2011 05:59:22 + |
verstecke Attribute die hierhin verlinken |