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Aus Tirol 2.0
Prozess:Lehrlingsförderung |
Anmerkungen | * Das Verfahren unterliegt nicht dem AVG. … * Das Verfahren unterliegt nicht dem AVG. * Die Voraussetzungen für die Auszahlung einer Lehrlingsförderung sind in den Gemeinden, die eine solche vorsehen, individuell durch eine Richtlinie des Gemeinderats geregelt. * Wenn die Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt sind, bedarf es üblicherweise keiner zusätzlichen Beratung und Beschlussfassung durch ein Gremium. Der zuständige Sachbearbeiter ist daher angehalten, das Verfahren in seinem Verantwortungsbereich vollständig abzuwickeln. Die Freigabe der Subvention erfolgt dabei gesetzeskonform über eine anordnungsbefugte Stelle. onform über eine anordnungsbefugte Stelle. |
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Autor | Abler + |
Diagramm | Lehrlingsfoerderung Diagramm1.png + |
Diagrammnotation | BPMN 2.0 + |
Dokument | p_wtwflf_lehrlingsförderung + |
Dokumentenstatus | Empfehlung + |
Fachdaten | * Daten Unternehmen * Daten Lehrling/e * Ausbildungsstandort * Bankverbindung * Lehrvertrag * Lohnkonto |
Rechtsgrundlagen | Individuelle kommunale Lehrlingsförderungsrichtlinien |
Version | 1.00 + |
Veröffentlichungsdatum | 13 Februar 2012 + |
Zuordnung | Lehrlingsförderung + |
Kategorien | Prozesse + |
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