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Aus Tirol 2.0
Anmerkungen
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* Das Formular dient der Beantragung einer … * Das Formular dient der Beantragung einer Bestätigung über die Flächenwidmung bzw. die Qualifizierung als Freizeitwohnsitz gem. § 23 Abs. (2) lit. d) und h) Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996.
* Dieses Verfahren wird sehr häufig von Notaren angestrengt, denen gem. § 23 Abs. (1) GVG eine Meldepflicht an die Grundverkehrsbehörde obliegt, sodass mit dieser Berufsgruppe ein Einvernehmen über die elektronische Abwicklung hergestellt wurde. Die Bearbeitung kann so beiderseits wesentlich beschleunigt und vereinfacht werden.
* Es ist aus verwaltungsökonomischen Gründen grundsätzlich möglich, im Formular mehrere Grundstücksnummern und auch mehrere Einlagezahlen anzuführen, für die eine Flächenwidmungsbestätigung beantragt wird.
* Wird die Bestätigung ausdrücklich für mehrere Grundstücke begehrt, fällt gem. Rz. 307 GebR für jede ausdrücklich beantragte Einheit (Grundstücke oder EZ) die Bundesgebühr gem. § 14 TP 6 GebG (Eingabegebühr) an. Es wird daher aus Sicht der Antragsteller vermehrt die Bestätigung für eine gesamte Einlagezahl ohne Nennung der einzelnen dazugehörigen Grundstücke beantragt, weil dadurch die Eingabegebühr lediglich einmal anfällt. Für die Gemeinden ergibt sich dadurch jedoch ein höherer Verwaltungsaufwand.
* Die Bundesgebühr gem. TP 14 Abs. (1) – Zeugnisse – fällt nicht an, wenn die Flächenwidmungsbestätigung zur Vorlage an eine bestimmte Behörde gekennzeichnet ist (gebührenfreie amtliche Mitteilung gem. Rz. 353 GebR), was in Flächenwidmungsbestätigung stets der Fall ist und durch einen entsprechenden Hinweis im Erledigungsdokument gekennzeichnet wird.
* Die Gemeindeverwaltungsabgabe nach TP 55 fällt grundsätzlich je Auskunft (Flächenwidmungsbestätigung) einmal an. Werden mehrere Einlagezahlen berührt, wird jedoch empfohlen, diese bzgl. der Bemessung der Gemeindeverwaltungsabgabe als jeweils eigenständige Verfahren zu betrachten.
* Wird die Flächenwidmungsbestätigung (z.B. aus den o.a. Gebührengründen) für eine gesamte Einlagezahl beantragt, besteht für die Gemeinde regelmäßig die Notwendigkeit, einen aktuellen Grundbuchsauszug einzuholen. Die dabei anfallenden Kosten können als Barauslagen im Kostenbescheid dem Antragsteller überrechnet werden. heid dem Antragsteller überrechnet werden.
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Authentifizierung
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falsch +
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Autor
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Abler +
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Dokument
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f_bwrofpfb_flächenwidmungsbestätigung +
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Dokumentenstatus
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Empfehlung +
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Einleitungstext
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Mit diesem Formular beantragen Sie gem. § … Mit diesem Formular beantragen Sie gem. § 23 Abs. (2) Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 als Voraussetzung für eine allfällige Grundverkehrsbewilligung eine Bestätigung des Bürgermeisters über die aktuelle Flächenwidmung bzw. Bebauung eines Grundstücks und/oder über die Qualifizierung eines Freizeitwohnsitzes. Durch das Absenden des Formulars wird eine Bundesgebühr in Höhe von € 14,30 pro Grundstück fällig. in Höhe von € 14,30 pro Grundstück fällig.
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Formulardefinition
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Flaechenwidmungsbestaetigung Formulardefinition.pdf +
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Kurzbeschreibung
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Antrag auf Ausstellung einer Flächenwidmungsbestätigung oder Bestätigung über die Qualifizierung als Freizeitwohnsitz gem. § 23 Abs. (2) lit. d) und h) Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996
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Version
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1.10 +
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Veröffentlichungsdatum
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24 Januar 2012 +
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Zielgruppe
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Bürger +
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Zuordnung
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Flächenwidmungsbestätigung +
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Kategorien |
Online-Formulare +
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24 Januar 2012 07:00:22 +
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