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Aus Tirol 2.0
Amtssignatur
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wahr +
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Anmerkungen
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Wenn bei Arbeiten auf und neben der Straße … Wenn bei Arbeiten auf und neben der Straße der Straßenverkehr nicht beeinträchtigt wird, ist kein Verfahren notwendig. Dies gilt auch für die im § 90 Abs. (2) taxativ aufgezählten Arbeiten, bei denen die Kennzeichnung der Arbeiten durch den Ausführenden mittels des Gefahrenzeichens „Baustelle“ genügt.
Es wird daher aus Servicegründen empfohlen und im Standardprozess des Verfahrens auch so dargestellt, den Anzeigenden unverzüglich auf die Verfahrensfreiheit hinzuweisen. Diese Mitteilung, die sich ausschließlich auf die der Behörde im Zuge des Antrags zur Durchführung der Straßenarbeiten zur Verfügung gestellten Daten bezieht, hat keinen Bescheidcharakter und ist auch an keine weiteren rechtlichen Folgen geknüpft. eine weiteren rechtlichen Folgen geknüpft.
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Autor
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Abler +
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Dokument
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e_vtspba_bau90_verfahrensfreiheit +
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Dokumentenklasse
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Mitteilung +
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Dokumentenstatus
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Empfehlung +
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Fachdaten
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=== System ===
* Gemeindetyp
* Gemeindename
=== Verfahren extern ===
* Einreichdatum
* Straße_Bau
=== Auswahl ===
* Begründung
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Version
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1.00 +
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Veröffentlichungsdatum
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2 November 2011 +
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Zahlung
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falsch +
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Zuordnung
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Arbeiten auf und neben der Straße +
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Zustellnachweis
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falsch +
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Zustellung
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Dual +
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Kategorien |
Erledigungen +
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2 November 2011 10:24:57 +
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