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Aus Tirol 2.0
Amtssignatur
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wahr +
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Anmerkungen
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* Gem. § 13 Abs. (3) AVG rechtfertigen Män … * Gem. § 13 Abs. (3) AVG rechtfertigen Mängel eines Anbringens nicht dessen sofortige Zurückweisung. Vielmehr hat ein Mängelbehebungsauftrag zu ergehen, gegen den allerdings als verfahrensleitende Verfügung kein gesondertes Rechtsmittel zulässig ist.
* Für die Beseitigung der festgestellten Mängel bzw. Nachreichung fehlender Unterlagen ist eine angemessene Frist zu setzen. Diese wird im Regelfall 14 Tage betragen, ist jedoch von der Behörde bis auf wenige gesetzlich festgelegte Ausnahmen nach eigenem Ermessen wählbar. In diesem Dokument wird dafür eine Systemvariable verwendet.
* Grundsätzlich ist die Konsequenz eines nicht befolgten Mängelbehebungsauftrags ein formeller Zurückweisungsbescheid, der den Rechtsweg eröffnet. In den Ausnahmefällen des § 13 Abs. (4) AVG, wenn Zweifel über die Identität des Einschreiters oder die Authentizität eines Anbringens bestehen, kann die Behörde auf einen Zurückweisungsbescheid verzichten und das Anbringen als zurückgezogen betrachten. Diese beiden Varianten stehen dem Sachbearbeiter als Auswahlfeld zur Verfügung.
* Aus Sicht des Anbringers ist die Unterfertigung eines Online-Formulars mittels Bürgerkarte somit jedenfalls sinnvoll, weil damit in gegenständlichem Fall stets ein Zurückweisungsbescheid ergehen muss, der die Rechtsstellung des Anbringers verbessert.
* Die Behörde kann gem. § 64a Abs. (1) die Berufung binnen zwei Monaten nach Einlangen bei der Behörde erster Instanz durch Berufungsvorentscheidung erledigen. Sie kann die Berufung nach Vornahme notwendiger Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens als unzulässig oder verspätet zurückweisen, den Bescheid aufheben oder nach jeder Richtung abändern. ufheben oder nach jeder Richtung abändern.
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Autor
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Abler +
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Dokument
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e_avrmrv_rechtsmittelverfahren_mängelbehebungsauftrag +
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Dokumentenklasse
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Verfahrensanordnung +
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Dokumentenstatus
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Empfehlung +
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Fachdaten
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=== System ===
* Gemeindetyp
* Gemeindena …
=== System ===
* Gemeindetyp
* Gemeindename
=== Verfahren extern ===
* Einreichdatum
* Bescheiddatum
* Aktenzeichen
* Verfahrensbezeichnung
=== Verfahren intern ===
* Frist
=== Auswahl ===
* Mängel
=== Nutzereingabe ===
* Berufungsmängel
=== Berechnung ===
* Datum Berufungsmängel
=== Berechnung ===
* Datum
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Gesetzliche Grundlage
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* [https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? … * [https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40132475&ResultFunctionToken=234cb302-4ce1-423b-a2cc-3704fec5dd46&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=avg&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.03.2012&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= § 13 Abs. (1) AVG]
* [https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12066818&ResultFunctionToken=234cb302-4ce1-423b-a2cc-3704fec5dd46&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=avg&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.03.2012&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= § 64a Abs. (1) AVG] ize=100&Suchworte= § 64a Abs. (1) AVG]
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Version
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1.00 +
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Veröffentlichungsdatum
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11 März 2012 +
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Zahlung
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falsch +
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Zuordnung
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Rechtsmittelverfahren - Abwicklung +
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Zustellnachweis
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wahr +
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Zustellung
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Dual +
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Kategorien |
Erledigungen +
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11 März 2012 06:11:09 +
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