Attribut:Erläuterung
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Aus Tirol 2.0
Seiten mit dem Attribut „Erläuterung“
Es werden 25 Seiten angezeigt, die dieses Attribut verwenden:
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Bauanzeige#1 + | Dies sollte jedenfalls über ein standardisiertes Online-Formular (Formular) erfolgen. Dabei ist nach Möglichkeit sicherzustellen, dass auch die nach § 23 TBO benötigten Planunterlagen als Beilage digital eingereicht werden können. |
Bauanzeige#10 + | Nach Eingang der Stellungnahme des externen Sachverständigen wird das Verfahren auf dessen Grundlage fortgesetzt. |
Bauanzeige#12 + | Ist das Vorhaben nach § 21 Abs. (3) TBO weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig, wird dies dem Kunden mitgeteilt (Vorlage). |
Bauanzeige#13 + | Ist das Bauvorhaben nach § 21 Abs. (1) TBO bewilligungspflichtig und wurde demnach die Bauanzeige fälschlich eingebracht, ist diese Tatsache gem. § 23 Abs. (3) TBO bescheidmäßig festzustellen (Vorlage). |
Bauanzeige#14 + | Ist das angezeigte Bauvorhaben nach den ba … Ist das angezeigte Bauvorhaben nach den bau- oder raumordnungsrechtlichen Vorschriften unzulässig oder liegt im Fall einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes mit einer Nettogrundfläche von mehr als 1.000 m² der Energieausweis nicht vor, so hat die Behörde die Ausführung des Vorhabens innerhalb von zwei Monaten mit schriftlichem Bescheid (Vorlage) gem. § 23 Abs. (3) TBO zu untersagen. age) gem. § 23 Abs. (3) TBO zu untersagen. |
Bauanzeige#15 + | Liegt keiner der Ausschließungsgründe vor, ist dem Bauvorhaben entweder ausdrücklich oder konkludent durch Verstreichen der 2-Monats-Frist zuzustimmen. Es wird jedoch aus Servicegründen empfohlen, der Bauanzeige so rasch wie möglich aktiv zuzustimmen. |
Bauanzeige#16 + | Die Mitteilung (Vorlage), dass eine Bauanzeige im gegenständlichen Fall nach § 21 Abs. (3) TBO nicht notwendig ist, wird dem Kunden dual zugestellt. Die Eingabegebühr nach § 14 TP5 und TP6 Gebührengesetz 1957 wird jedoch auch in diesem Fall fällig. |
Bauanzeige#17 + | Im Falle, dass das eingereichte Bauvorhabe … Im Falle, dass das eingereichte Bauvorhaben nach § 21 Abs. (1) bewilligungspflichtig ist, ist nach § 23 Abs. (3) TBO ein Feststellungsbescheid (Vorlage) zu erlassen. Dabei ist auch bereits zu prüfen, ob nach § 27Abs. (3) ein solches Bauansuchen nicht jedenfalls abgelehnt werden müsste. In diesem Fall ist eine entsprechende Feststellung im Bescheid zu treffen, welche einer Ablehnung des Bauansuchens gleichkommt und somit die Einleitung eines nicht zielführenden Baubewilligungsverfahrens erübrigt. Anschließend ist zu prüfen, ob der Bescheid im Falle einer physischen Zustellung innerhalb der offenen Frist von zwei Monaten rechtswirksam zugestellt werden kann. aten rechtswirksam zugestellt werden kann. |
Bauanzeige#18 + | Auch im Falle eines Untersagungsbescheids (Vorlage) ist zu prüfen, ob der Bescheid im Falle einer physischen Zustellung innerhalb der offenen Frist von zwei Monaten rechtswirksam zugestellt werden kann. |
Bauanzeige#19 + | Wird der Bauanzeige entweder ausdrücklich … Wird der Bauanzeige entweder ausdrücklich oder konkludent durch Verstreichen der 2-Monats-Frist zugestimmt, ist jedenfalls gem. § 23 Abs. (4) TBO eine Rückstellung der Planunterlagen mit einem Zustimmungsvermerk (Vorlage) notwendig. Wenn die Planunterlagen elektronisch vorliegen, wird die entsprechende Datei mit dem Zustimmungsvermerk (Vorlage) ergänzt. Anschließend wird der Kostenbescheid erstellt. hließend wird der Kostenbescheid erstellt. |
Bauanzeige#2 + | Der Subprozess [[Prozess:Sub_Anbringen_prü … Der Subprozess [[Prozess:Sub_Anbringen_prüfen|„Anbringen prüfen“]] wird durchgeführt (Prozess). Ist der Bürgermeister für das angezeigte Bauvorhaben sachlich zuständig oder eine andere Behörde? Liegt das Grundstück im Gemeindegebiet? Sind die Planunterlagen in zweifacher Ausfertigung oder für das Verfahren relevante Angaben nicht vollständig, so ist nach § 23 Abs. (2) TBO ein Mängelbehebungsauftrag mit einer Nachfrist von höchstens 14 Tagen zu versenden. frist von höchstens 14 Tagen zu versenden. |
Bauanzeige#20 + | Für den Fall, dass die elektronische Zuste … Für den Fall, dass die elektronische Zustellung nicht möglich ist, wird geprüft, ob im Falle eines Feststellungsbescheids über die Genehmigungspflicht des Bauvorhabens oder eines Untersagungsbescheids die postalische Zustellung innerhalb der Frist von 2 Monaten rechtzeitig rechtswirksam durchgeführt werden kann. ig rechtswirksam durchgeführt werden kann. |
Bauanzeige#21 + | Im Kostenbescheid werden die anfallenden Gebühren (Bundesgebühr, Gemeindeverwaltungsabgabe, Kommissionsgebühren) vorgeschrieben. Der Kostenbescheid wird dual zugestellt. |
Bauanzeige#22 + | Fallen bei dem angezeigten Bauvorhaben Erschließungskosten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetz an, sind diese vorzuschreiben. |
Bauanzeige#24 + | Fallen bei dem angezeigten Bauvorhaben Erschließungskosten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetz an, werden diese an die Finanzverwaltung gemeldet. |
Bauanzeige#25 + | Fallen bei dem angezeigten Bauvorhaben keine Erschließungskosten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetz an, ist der Prozess damit beendet. |
Bauanzeige#26 + | Die Finanzverwaltung schreibt bescheidmäßig die Erschließungskosten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetz vor (Prozess). Damit ist der Prozess beendet. |
Bauanzeige#27 + | Gibt es physische Planunterlagen, die gem. § 23 Abs. (4) TBO zurückgestellt werden müssen oder wurden diese ausschließlich elektronisch eingereicht? |
Bauanzeige#28 + | Wenn der Behörde im Zuge des Verfahrens physische Planunterlagen übermittelt wurden, die gem. § 23 Abs. (4) TBO zurückgestellt werden müssen, sind neben der Dualen Zustellung der amtlichen Erledigungen diese Unterlagen an den Bauwerber zurückzustellen. |
Bauanzeige#29 + | Gibt es keine physischen Planunterlagen, die gem. § 23 Abs. (4) TBO zurückgestellt werden müssen, werden die amtlichen Erledigungen dual zugestellt. |
Bauanzeige#30 + | Im Falle eines Feststellungsbescheids über … Im Falle eines Feststellungsbescheids über die Genehmigungspflicht des Bauvorhabens oder eines Untersagungsbescheids wurde bereits geprüft, ob die postalische Zustellung für den Fall, dass die elektronische Zustellung nicht möglich ist, innerhalb der Frist von 2 Monaten rechtzeitig rechtswirksam erfolgen kann. n rechtzeitig rechtswirksam erfolgen kann. |
Bauanzeige#31 + | Ist die rechtswirksame Zustellung fristgerecht möglich, ist die normale Duale Zustellung des amtssignierten Bescheids zu wählen. |
Bauanzeige#32 + | Ist die rechtswirksame Zustellung voraussichtlich nicht fristgerecht möglich, ist die Zustellung des amtssignierten Bescheids nach § 23 Zustellgesetz (Hinterlegung ohne vorhergehenden Zustellversuch) zu wählen. |
Bauanzeige#33 + | Die Zustellung erfolgt medienbruchfrei im Wege der Dualen Zustellung durch einen legitimierten Zustelldienst. Damit ist das Verfahren beendet. |
Bauanzeige#34 + | Die Zustellung erfolgt medienbruchfrei im … Die Zustellung erfolgt medienbruchfrei im Wege der Dualen Zustellung durch einen legitimierten Zustelldienst. Nur im Falle, dass die elektronische Zustellung nicht möglich ist, erfolgt nach Maßgabe des § 23 Zustellgesetz die rechtswirksame Zustellung durch Hinterlegung ohne vorherigen Zustellversuch. Damit ist das Verfahren beendet. lversuch. Damit ist das Verfahren beendet. |