Anbringen prüfen
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Aus Tirol 2.0
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|Leistung=AP | |Leistung=AP | ||
|Leistungsname=Anbringen prüfen | |Leistungsname=Anbringen prüfen | ||
− | |Kurzbeschreibung=Es wird geprüft, ob die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben ist, ob das Anbringen rechtzeitig eingebracht wurde und ob es formal richtig und vollständig ist. Gegebenenfalls erfolgt die Weiterleitung an die zuständige Behörde oder die Zurückweisung des Anbringens. Nach allfälliger Durchführung eines Mängelbehebungsverfahrens wird das eigentliche Verfahren gestartet. | + | |Kurzbeschreibung=Es wird geprüft, ob die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben ist, ob das Anbringen rechtzeitig eingebracht wurde und ob es formal richtig und vollständig ist. Gegebenenfalls erfolgt die Weiterleitung an die zuständige Behörde oder die Zurückweisung des Anbringens. Nach allfälliger Durchführung eines Mängelbehebungsverfahrens wird das eigentliche Verfahren gestartet. |
|Kunden=Interne Verwaltung | |Kunden=Interne Verwaltung | ||
|Beteiligte=Bürger, Posteingangsstelle, alle Sachbearbeiter | |Beteiligte=Bürger, Posteingangsstelle, alle Sachbearbeiter | ||
|Zahlung=nein | |Zahlung=nein | ||
|Ansatz VRV=010 | |Ansatz VRV=010 | ||
− | |Gesetzliche Grundlage= | + | |Gesetzliche Grundlage=§ 6 AVG – Zuständigkeit, § 13 Abs. (3) AVG – Mängelbehebung |
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