Erledigung:Veranstaltungsanmeldung Nichtuntersagung
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Aus Tirol 2.0
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|Dokumentenklasse=Entscheidung (ohne Bescheidcharakter) | |Dokumentenklasse=Entscheidung (ohne Bescheidcharakter) | ||
|Gesetzliche Grundlage=§ 7 Abs. (1) lit. b) TVG 2003 | |Gesetzliche Grundlage=§ 7 Abs. (1) lit. b) TVG 2003 | ||
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|Anmerkungen=Die Zustimmung erfolgt ohne Bescheidcharakter in Form einer Bescheinigung. | |Anmerkungen=Die Zustimmung erfolgt ohne Bescheidcharakter in Form einer Bescheinigung. | ||
− | Nachdem gleichzeitig mit diesem Dokument ein Kostenbescheid ergeht, welcher mit Zustellnachweis zugestellt werden soll, kann auch für dieses mit demselben dualen Zustellvorgang zugestellte Dokument der Zustellnachweis gelten. | + | Nachdem gleichzeitig mit diesem Dokument ein Kostenbescheid ergeht, welcher mit Zustellnachweis zugestellt werden soll, kann auch für dieses mit demselben dualen Zustellvorgang zugestellte Dokument der Zustellnachweis gelten. |
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<nowiki>Gem. § 7 Abs. (1) lit. b) Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 wird hiermit bescheinigt, dass die am [[Einreichdatum]] bei der [[Gemeindetyp]] [[Gemeindename]] angemeldete Veranstaltung hinsichtlich [[Veranstaltungsart]] mit der Bezeichnung [[Veranstaltungstitel]] nach Maßgabe der vorliegenden Unterlagen nicht untersagt wird.</nowiki> | <nowiki>Gem. § 7 Abs. (1) lit. b) Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 wird hiermit bescheinigt, dass die am [[Einreichdatum]] bei der [[Gemeindetyp]] [[Gemeindename]] angemeldete Veranstaltung hinsichtlich [[Veranstaltungsart]] mit der Bezeichnung [[Veranstaltungstitel]] nach Maßgabe der vorliegenden Unterlagen nicht untersagt wird.</nowiki> |