Erledigung:Bauanzeige Bewilligungspflicht
Warning: preg_match(): Compilation failed: group name must start with a non-digit at offset 8 in /www/htdocs/w00e3e04/wiki/includes/MagicWord.php on line 739
Aus Tirol 2.0
Admin (Diskussion | Beiträge) |
Admin (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 46: | Zeile 46: | ||
Am '''[Einreichdatum]''' wurde eine Bauanzeige hinsichtlich '''[Anzeigegegenstand]''' auf Grundstück Nr. '''[Grundstücksnummer]''', EZ '''[Einlagezahl]''' in der Katastralgemeinde '''[Katastralgemeinde]''' eingereicht, die mit '''[Vollständigkeitsdatum]''' vollständig vorlag. | Am '''[Einreichdatum]''' wurde eine Bauanzeige hinsichtlich '''[Anzeigegegenstand]''' auf Grundstück Nr. '''[Grundstücksnummer]''', EZ '''[Einlagezahl]''' in der Katastralgemeinde '''[Katastralgemeinde]''' eingereicht, die mit '''[Vollständigkeitsdatum]''' vollständig vorlag. | ||
+ | |||
Spruch: | Spruch: | ||
+ | |||
Nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen ist das gegenständliche Bauvorhaben gem. § 21 Abs. (1) der Tiroler Bauordnung 2011 (TBO 2011) bewilligungspflichtig und kann nicht mit einer Bauanzeige abgehandelt werden. | Nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen ist das gegenständliche Bauvorhaben gem. § 21 Abs. (1) der Tiroler Bauordnung 2011 (TBO 2011) bewilligungspflichtig und kann nicht mit einer Bauanzeige abgehandelt werden. | ||
'''[Auswahl::Bewilligungsfähigkeit ''{Zur Erlangung einer Baubewilligung kann formell mit dem Formular „Baubewilligungsantrag“ angesucht werden. Bis zum Vorliegen eines Baubewilligungsbescheids darf das Bauvorhaben nicht ausgeführt werden.}'' ''{Das gegenständliche Bauvorhaben ist nach § 27 Abs. (3) TBO jedoch nicht bewilligungsfähig.}'']''' | '''[Auswahl::Bewilligungsfähigkeit ''{Zur Erlangung einer Baubewilligung kann formell mit dem Formular „Baubewilligungsantrag“ angesucht werden. Bis zum Vorliegen eines Baubewilligungsbescheids darf das Bauvorhaben nicht ausgeführt werden.}'' ''{Das gegenständliche Bauvorhaben ist nach § 27 Abs. (3) TBO jedoch nicht bewilligungsfähig.}'']''' | ||
Zeile 57: | Zeile 59: | ||
Rechtsmittelbelehrung: | Rechtsmittelbelehrung: | ||
− | |||
− | + | Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen, vom Tag der Zustellung an gerechnet, schriftlich bei der '''[Gemeindetyp]''' '''[Gemeindename]''' das ordentliche Rechtsmittel der Berufung eingebracht werden. Eine elektronische Einbringung der Berufung ist gem. § 13 Abs. (2) AVG nur über das dafür vorgesehene Online-Formular '''[Link::f_berufung]''' zulässig. Die Berufung hat den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, im gegenständlichen Fall '''[Aktenzeichen]'''/'''[Verfahrensbezeichnung]''' vom '''[Bescheiddatum]''', und einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten. Für die Berufung ist eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten. | |
− | + | ||
− | Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen, vom Tag der Zustellung an gerechnet, schriftlich bei der | + |