Prozess:Vereinsförderung Kultur
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Aus Tirol 2.0
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|Leistungsname=Vereinsförderung Kultur | |Leistungsname=Vereinsförderung Kultur | ||
|Diagrammnotation=BPMN 2.0 | |Diagrammnotation=BPMN 2.0 | ||
+ | |Zuordnung=Vereinsförderung Kultur | ||
|Rechtsgrundlagen=* § 30 Abs. (1) lit. o) und § 30 Abs. (2) TGO – Verlorene Zuschüsse | |Rechtsgrundlagen=* § 30 Abs. (1) lit. o) und § 30 Abs. (2) TGO – Verlorene Zuschüsse | ||
* § 105 TGO - Zahlungsanordnung | * § 105 TGO - Zahlungsanordnung | ||
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|Fachdaten=* Vereinsname | |Fachdaten=* Vereinsname | ||
* Vereinssitz | * Vereinssitz | ||
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* IBAN des Vereins | * IBAN des Vereins | ||
* BIC des Vereins | * BIC des Vereins | ||
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|Anmerkungen=* Dieses Verfahren unterliegt nicht dem AVG. | |Anmerkungen=* Dieses Verfahren unterliegt nicht dem AVG. | ||
* Dieser Prozess ist nur dann relevant, wenn die Gemeinde nicht jährlich sämtliche vorgesehenen Vereinssubventionen aktiv an die Vereine ausschüttet, ohne einen formellen Antrag vorauszusetzen, wie es in der kommunalen Praxis gelegentlich vorkommt. | * Dieser Prozess ist nur dann relevant, wenn die Gemeinde nicht jährlich sämtliche vorgesehenen Vereinssubventionen aktiv an die Vereine ausschüttet, ohne einen formellen Antrag vorauszusetzen, wie es in der kommunalen Praxis gelegentlich vorkommt. | ||
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* Die Zustellung sollte an Vereine ausschließlich über eMail möglich sein, sodass für die Gemeinde Porto- und Administrationskosten gespart werden können. Es wird keine nachweisliche Zustellung und auch keine Amtssignatur benötigt. | * Die Zustellung sollte an Vereine ausschließlich über eMail möglich sein, sodass für die Gemeinde Porto- und Administrationskosten gespart werden können. Es wird keine nachweisliche Zustellung und auch keine Amtssignatur benötigt. | ||
* Manche Gemeinden fassen im zuständigen Entscheidungsgremium für laufende (jährlich wiederkehrende) Vereinssubventionen einmal jährlich einen Generalbeschluss, der dann als rechtliche Grundlage für die laufende Abwicklung aller Förderungen durch die Verwaltung dient. Ein formeller Antrag seitens der Vereine wird in diesem Fall jedoch vorausgesetzt. | * Manche Gemeinden fassen im zuständigen Entscheidungsgremium für laufende (jährlich wiederkehrende) Vereinssubventionen einmal jährlich einen Generalbeschluss, der dann als rechtliche Grundlage für die laufende Abwicklung aller Förderungen durch die Verwaltung dient. Ein formeller Antrag seitens der Vereine wird in diesem Fall jedoch vorausgesetzt. | ||
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