Prozess:Bauanzeige
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Aus Tirol 2.0
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{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
− | |Nummer=3 | + | |Nummer=3,2 |
|Prozessschritt=b. Verfahren läuft -> Externer Sachverständiger notwendig? | |Prozessschritt=b. Verfahren läuft -> Externer Sachverständiger notwendig? | ||
|Erläuterung=Ist die Gemeinde sachlich zuständig und die Bauanzeige formell richtig und vollständig, ist sie inhaltlich auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Dies erfolgt entweder in der Gemeinde durch einen Amtssachverständigen oder durch die Konsultation eines externen | |Erläuterung=Ist die Gemeinde sachlich zuständig und die Bauanzeige formell richtig und vollständig, ist sie inhaltlich auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Dies erfolgt entweder in der Gemeinde durch einen Amtssachverständigen oder durch die Konsultation eines externen | ||
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{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
− | |Nummer=4 | + | |Nummer=4,1 |
|Prozessschritt=a. Externer Sachverständiger notwendig -> Externen | |Prozessschritt=a. Externer Sachverständiger notwendig -> Externen | ||
Sachverständigen konsultieren | Sachverständigen konsultieren | ||
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}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
− | |Nummer=4 | + | |Nummer=4,2 |
|Prozessschritt=b. Kein externer Sachverständiger notwendig -> Bauanzeige materiell prüfen | |Prozessschritt=b. Kein externer Sachverständiger notwendig -> Bauanzeige materiell prüfen | ||
|Erläuterung=Verfügt die Gemeinde über einen eigenen Amtssachverständigen im Bauwesen, wird die Bauanzeige intern materiell auf ihre Genehmigungsfähigkeit geprüft. | |Erläuterung=Verfügt die Gemeinde über einen eigenen Amtssachverständigen im Bauwesen, wird die Bauanzeige intern materiell auf ihre Genehmigungsfähigkeit geprüft. | ||
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{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
− | |Nummer=7 | + | |Nummer=7,1 |
|Prozessschritt=a. Kein Verfahren notwendig -> Mitteilung Verfahrensfreiheit erstellen | |Prozessschritt=a. Kein Verfahren notwendig -> Mitteilung Verfahrensfreiheit erstellen | ||
|Erläuterung=Ist das Vorhaben nach § 21 Abs. (3) TBO weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig, wird dies dem Kunden mitgeteilt (Vorlage). | |Erläuterung=Ist das Vorhaben nach § 21 Abs. (3) TBO weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig, wird dies dem Kunden mitgeteilt (Vorlage). | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
− | |Nummer=7 | + | |Nummer=7,2 |
|Prozessschritt=b. Bauverfahren bewilligungspflichtig -> Feststellungsbescheid auf Bewilligungspflicht erstellen | |Prozessschritt=b. Bauverfahren bewilligungspflichtig -> Feststellungsbescheid auf Bewilligungspflicht erstellen | ||
|Erläuterung=Ist das Bauvorhaben nach § 21 Abs. (1) TBO bewilligungspflichtig und wurde demnach die Bauanzeige fälschlich eingebracht, ist diese Tatsache gem. § 23 Abs. (3) TBO bescheidmäßig festzustellen (Vorlage). | |Erläuterung=Ist das Bauvorhaben nach § 21 Abs. (1) TBO bewilligungspflichtig und wurde demnach die Bauanzeige fälschlich eingebracht, ist diese Tatsache gem. § 23 Abs. (3) TBO bescheidmäßig festzustellen (Vorlage). | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
− | |Nummer=7 | + | |Nummer=7,3 |
|Prozessschritt=c. Unzulässig oder über 1000 m2 kein Energieausweis -> Untersagungsbescheid erstellen | |Prozessschritt=c. Unzulässig oder über 1000 m2 kein Energieausweis -> Untersagungsbescheid erstellen | ||
|Erläuterung=Ist das angezeigte Bauvorhaben nach den bau oder raumordnungsrechtlichen Vorschriften | |Erläuterung=Ist das angezeigte Bauvorhaben nach den bau oder raumordnungsrechtlichen Vorschriften | ||
Zeile 161: | Zeile 161: | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
− | |Nummer=7 | + | |Nummer=7,4 |
|Prozessschritt=d. Bauanzeige gerechtfertigt -> Zustimmungsvermerk erstellen | |Prozessschritt=d. Bauanzeige gerechtfertigt -> Zustimmungsvermerk erstellen | ||
|Erläuterung=Liegt keiner der Ausschließungsgründe vor, ist dem Bauvorhaben entweder ausdrücklich oder konkludent durch Verstreichen der 2-Monats-Frist zuzustimmen. Es wird jedoch aus Servicegründen empfohlen, der Bauanzeige so rasch wie möglich aktiv zuzustimmen. | |Erläuterung=Liegt keiner der Ausschließungsgründe vor, ist dem Bauvorhaben entweder ausdrücklich oder konkludent durch Verstreichen der 2-Monats-Frist zuzustimmen. Es wird jedoch aus Servicegründen empfohlen, der Bauanzeige so rasch wie möglich aktiv zuzustimmen. | ||
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}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
− | |Nummer=15 | + | |Nummer=15,1 |
|Prozessschritt=a. Erschließungskosten -> Finanzverwaltung: Erschließungskosten vorschreiben | |Prozessschritt=a. Erschließungskosten -> Finanzverwaltung: Erschließungskosten vorschreiben | ||
|Erläuterung=Fallen bei dem angezeigten Bauvorhaben Erschließungskosten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetz an, werden diese an die Finanzverwaltung gemeldet. | |Erläuterung=Fallen bei dem angezeigten Bauvorhaben Erschließungskosten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetz an, werden diese an die Finanzverwaltung gemeldet. | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
− | |Nummer=15 | + | |Nummer=15,2 |
|Prozessschritt=b. Keine Erschließungskosten -> ENDE | |Prozessschritt=b. Keine Erschließungskosten -> ENDE | ||
|Erläuterung=Fallen bei dem angezeigten Bauvorhaben keine Erschließungskosten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetz an, ist der Prozess damit beendet. | |Erläuterung=Fallen bei dem angezeigten Bauvorhaben keine Erschließungskosten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetz an, ist der Prozess damit beendet. | ||
Zeile 229: | Zeile 229: | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
− | |Nummer=17 | + | |Nummer=17,1 |
|Prozessschritt=a. Physische Planunterlagen -> Zustellung nach § 23 ZustellG? UND Planunterlagen zurückstellen | |Prozessschritt=a. Physische Planunterlagen -> Zustellung nach § 23 ZustellG? UND Planunterlagen zurückstellen | ||
|Erläuterung=Wenn der Behörde im Zuge des Verfahrens physische Planunterlagen übermittelt wurden, die gem. § 23 Abs. (4) TBO zurückgestellt werden müssen, sind neben der Dualen Zustellung der amtlichen Erledigungen diese Unterlagen an den Bauwerber zurückzustellen. | |Erläuterung=Wenn der Behörde im Zuge des Verfahrens physische Planunterlagen übermittelt wurden, die gem. § 23 Abs. (4) TBO zurückgestellt werden müssen, sind neben der Dualen Zustellung der amtlichen Erledigungen diese Unterlagen an den Bauwerber zurückzustellen. | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
− | |Nummer=17 | + | |Nummer=17,2 |
|Prozessschritt=b. Keine physischen Planunterlagen -> Zustellung nach § 23 ZustellG? | |Prozessschritt=b. Keine physischen Planunterlagen -> Zustellung nach § 23 ZustellG? | ||
|Erläuterung=Gibt es keine physischen Planunterlagen, die gem. § 23 Abs. (4) TBO zurückgestellt werden müssen, werden die amtlichen Erledigungen dual zugestellt. | |Erläuterung=Gibt es keine physischen Planunterlagen, die gem. § 23 Abs. (4) TBO zurückgestellt werden müssen, werden die amtlichen Erledigungen dual zugestellt. | ||
Zeile 244: | Zeile 244: | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
− | |Nummer=18 | + | |Nummer=18,1 |
|Prozessschritt=a. Zustellung rechtzeitig möglich -> Duale Zustellung Bescheid | |Prozessschritt=a. Zustellung rechtzeitig möglich -> Duale Zustellung Bescheid | ||
|Erläuterung=Ist die rechtswirksame Zustellung fristgerecht möglich, ist die normale Duale Zustellung des amtssignierten Bescheids zu wählen. | |Erläuterung=Ist die rechtswirksame Zustellung fristgerecht möglich, ist die normale Duale Zustellung des amtssignierten Bescheids zu wählen. | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
− | |Nummer=18 | + | |Nummer=18,2 |
|Prozessschritt=b. Zustellung nicht rechtzeitig möglich -> Duale Zustellung nach § 23 ZustellG | |Prozessschritt=b. Zustellung nicht rechtzeitig möglich -> Duale Zustellung nach § 23 ZustellG | ||
|Erläuterung=Ist die rechtswirksame Zustellung voraussichtlich nicht fristgerecht möglich, ist die Zustellung des amtssignierten Bescheids nach § 23 Zustellgesetz (Hinterlegung ohne vorhergehenden Zustellversuch) zu wählen. | |Erläuterung=Ist die rechtswirksame Zustellung voraussichtlich nicht fristgerecht möglich, ist die Zustellung des amtssignierten Bescheids nach § 23 Zustellgesetz (Hinterlegung ohne vorhergehenden Zustellversuch) zu wählen. |