Erledigung:Bauanzeige Zustimmung
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Aus Tirol 2.0
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|Version=1.00 | |Version=1.00 | ||
|Dokumentenstatus=Empfehlung | |Dokumentenstatus=Empfehlung | ||
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|Dokumentenklasse=Entscheidung (ohne Bescheidcharakter) | |Dokumentenklasse=Entscheidung (ohne Bescheidcharakter) | ||
|Gesetzliche Grundlage=§ 23 Abs. (4) TBO 2011 | |Gesetzliche Grundlage=§ 23 Abs. (4) TBO 2011 | ||
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=== Verfahren intern === | === Verfahren intern === | ||
* Vollständigkeitsdatum | * Vollständigkeitsdatum | ||
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|Anmerkungen=Die Zustimmung erfolgt ohne Bescheidcharakter gem. § 23 Abs. (4) durch Aushändigung einer mit einem entsprechenden Vermerk versehenen Ausfertigung der Planunterlagen. | |Anmerkungen=Die Zustimmung erfolgt ohne Bescheidcharakter gem. § 23 Abs. (4) durch Aushändigung einer mit einem entsprechenden Vermerk versehenen Ausfertigung der Planunterlagen. | ||
Im elektronischen Verfahren werden diese Unterlagen jedoch nicht physisch übergeben sondern als Datei-Anhang eines Online-Formulars an die Behörde übermittelt. Auch der Abschluss des Verfahrens erfolgt im Wege der dualen (elektronischen) Zustellung, sodass für eine formelle Zustimmung zur Ausführung des angezeigten Bauverfahrens ein separates Dokument (.pdf) erzeugt werden muss, in dem die zugrundeliegenden Planunterlagen integriert werden. | Im elektronischen Verfahren werden diese Unterlagen jedoch nicht physisch übergeben sondern als Datei-Anhang eines Online-Formulars an die Behörde übermittelt. Auch der Abschluss des Verfahrens erfolgt im Wege der dualen (elektronischen) Zustellung, sodass für eine formelle Zustimmung zur Ausführung des angezeigten Bauverfahrens ein separates Dokument (.pdf) erzeugt werden muss, in dem die zugrundeliegenden Planunterlagen integriert werden. | ||
− | Nachdem gleichzeitig mit diesem Dokument ein Kostenbescheid ergeht, welcher mit Zustellnachweis zugestellt werden soll, kann auch für dieses mit demselben dualen Zustellvorgang zugestellte Dokument der Zustellnachweis gelten. | + | Nachdem gleichzeitig mit diesem Dokument ein Kostenbescheid ergeht, welcher mit Zustellnachweis zugestellt werden soll, kann auch für dieses mit demselben dualen Zustellvorgang zugestellte Dokument der Zustellnachweis gelten. |
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<nowiki>Gem. § 23 Abs.4 der Tiroler Bauordnung 2011 (TBO 2011) wird mitgeteilt, dass die am [[Einreichdatum]] eingereichte und mit [[Vollständigkeitsdatum]] der Behörde vollständig vorliegende Bauanzeige hinsichtlich [[Anzeigegegenstand]] auf Grundstück Nr. [[Grundstücksnummer]], EZ [[Einlagezahl]] in der Katastralgemeinde [[Katastralgemeinde]] nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen zur Kenntnis genommen wird.</nowiki> | <nowiki>Gem. § 23 Abs.4 der Tiroler Bauordnung 2011 (TBO 2011) wird mitgeteilt, dass die am [[Einreichdatum]] eingereichte und mit [[Vollständigkeitsdatum]] der Behörde vollständig vorliegende Bauanzeige hinsichtlich [[Anzeigegegenstand]] auf Grundstück Nr. [[Grundstücksnummer]], EZ [[Einlagezahl]] in der Katastralgemeinde [[Katastralgemeinde]] nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen zur Kenntnis genommen wird.</nowiki> |