Prozess:Zahlungsabwicklung Eingangsrechnungen
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Aus Tirol 2.0
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Im Falle der Verweigerung der Zahlungsanordnung durch den Anordnenden oder die Zurückweisung der Rechnung nach der sachlichen Prüfung durch den Sachbearbeiter muss der Rechnungsvormerk wieder storniert werden. | Im Falle der Verweigerung der Zahlungsanordnung durch den Anordnenden oder die Zurückweisung der Rechnung nach der sachlichen Prüfung durch den Sachbearbeiter muss der Rechnungsvormerk wieder storniert werden. | ||
Anschließend wird die Rechnung an den Sachbearbeiter zur sachlichen Prüfung weitergeleitet und gleichzeitig das Zahlungsziel für skontierte Zahlung überwacht. | Anschließend wird die Rechnung an den Sachbearbeiter zur sachlichen Prüfung weitergeleitet und gleichzeitig das Zahlungsziel für skontierte Zahlung überwacht. | ||
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|Rolle=Finanzverwaltung | |Rolle=Finanzverwaltung | ||
|Prozessschritt=Zahlungsanordnung prüfen | |Prozessschritt=Zahlungsanordnung prüfen | ||
− | |Erläuterung=Die Finanzverwaltung hat die Zahlungsanordnung nach § 103 Abs. (1) TGO auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen, sofern diese Aufgabe nicht einer anderen Dienststelle des Gemeindeamtes übertragen ist. | + | |Erläuterung=Die Finanzverwaltung hat die Zahlungsanordnung nach § 103 Abs. (1) TGO auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen, sofern diese Aufgabe nicht einer anderen Dienststelle des Gemeindeamtes übertragen ist. |
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{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
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|Erläuterung=Wurde die verrechnete Leistung nicht ordnungsgemäß und mit der Rechnung übereinstimmend erbracht, wird dies dem Lieferanten mitgeteilt, damit dieser eine berichtigte Rechnung übermitteln kann. Dies gilt auch für den Fall, dass einzelne ausgewiesene Leistungen oder Teilleistungen gar nicht oder in grundsätzlich anderer Form erbracht wurden. | |Erläuterung=Wurde die verrechnete Leistung nicht ordnungsgemäß und mit der Rechnung übereinstimmend erbracht, wird dies dem Lieferanten mitgeteilt, damit dieser eine berichtigte Rechnung übermitteln kann. Dies gilt auch für den Fall, dass einzelne ausgewiesene Leistungen oder Teilleistungen gar nicht oder in grundsätzlich anderer Form erbracht wurden. | ||
In diesem Fall muss die bereits durchgeführte Vormerkbuchung durch die Finanzverwaltung wieder storniert werden. | In diesem Fall muss die bereits durchgeführte Vormerkbuchung durch die Finanzverwaltung wieder storniert werden. | ||
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{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
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|Rolle=Sachbearbeiter | |Rolle=Sachbearbeiter | ||
|Prozessschritt=Sachlich eingeschränkt richtig > Abzüge anmerken | |Prozessschritt=Sachlich eingeschränkt richtig > Abzüge anmerken | ||
− | |Erläuterung=Wird die Rechnung grundsätzlich sachlich akzeptiert, der Rechnungsbetrag jedoch adaptiert (vereinbarter Rabatt, Mängelabzüge, Haftrücklässe, etc.), werden die Änderungen und entsprechenden Zahlungsabzüge elektronisch angemerkt. | + | |Erläuterung=Wird die Rechnung grundsätzlich sachlich akzeptiert, der Rechnungsbetrag jedoch adaptiert (vereinbarter Rabatt, Mängelabzüge, Haftrücklässe, etc.), werden die Änderungen und entsprechenden Zahlungsabzüge elektronisch angemerkt. |
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{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
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|Prozessschritt=Zahlung anordnen -> Finanzverwaltung: Zahlungsanordnung prüfen | |Prozessschritt=Zahlung anordnen -> Finanzverwaltung: Zahlungsanordnung prüfen | ||
|Erläuterung=Der Bürgermeister oder ein von ihm dazu schriftlich Bevollmächtigter kann nach § 105 Abs. (2) TGO eine Zahlungsanordnung (Formular) erlassen, wenn | |Erläuterung=Der Bürgermeister oder ein von ihm dazu schriftlich Bevollmächtigter kann nach § 105 Abs. (2) TGO eine Zahlungsanordnung (Formular) erlassen, wenn | ||
− | + | * die sachliche Richtigkeit durch den Sachbearbeiter bestätigt wurde, | |
− | + | * die rechnerische Richtigkeit durch die Finanzverwaltung bestätigt wurde, | |
− | + | * die haushaltsmäßige Bedeckung gewährleistet ist und | |
− | + | * die Leistung fällig ist. | |
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+ | Die Zahlungsanordnung hat nach § 3 GHV zu enthalten: | ||
+ | * Haushaltsjahr | ||
+ | * Anordnung der Zahlung | ||
+ | * Betrag in Ziffern | ||
+ | * Name des Empfängers oder Einzahlers | ||
+ | * Verwendungszweck oder Zahlungsgrund | ||
+ | * Haushaltsstelle + ev. Umsatzsteuer | ||
+ | * Fälligkeitszeitpunkt | ||
+ | * Bestätigung der sachlichen Richtigkeit | ||
+ | * Bestätigung der rechnerischen Richtigkeit | ||
+ | * Bedeckungshinweis und ev. Beschluss | ||
+ | * Datum der Ausstellung | ||
+ | * Eigenhändige Unterschrift bzw. digitale Signatur | ||
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{{Prozessablauf | {{Prozessablauf |