Prozess:Bauanzeige
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Aus Tirol 2.0
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|Prozessschritt=START -> Bauanzeige geht ein | |Prozessschritt=START -> Bauanzeige geht ein | ||
− | |Erläuterung=Dies sollte jedenfalls über ein standardisiertes | + | |Erläuterung=Dies sollte jedenfalls über ein standardisiertes Online-Formular (Formular) erfolgen. Dabei ist |
− | Online-Formular (Formular) erfolgen. Dabei ist | + | nach Möglichkeit sicherzustellen, dass auch die nach § 23 TBO benötigten Planunterlagen als |
− | nach Möglichkeit sicherzustellen, dass auch die | + | |
− | nach § 23 TBO benötigten Planunterlagen als | + | |
Beilage digital eingereicht werden können. | Beilage digital eingereicht werden können. | ||
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|Nummer=2 | |Nummer=2 | ||
|Prozessschritt=Bauanzeige geht ein -> Anbringen prüfen -> Verfahren läuft? | |Prozessschritt=Bauanzeige geht ein -> Anbringen prüfen -> Verfahren läuft? | ||
− | |Erläuterung=Der Subprozess „Anbringen prüfen“ wird | + | |Erläuterung=Der Subprozess [[Sub Anbringen prüfen | „Anbringen prüfen“]] wird durchgeführt (Prozess). Ist der Bürgermeister für das angezeigte Bauvorhaben sachlich zuständig oder eine andere Behörde? Liegt das |
− | durchgeführt (Prozess). Ist der Bürgermeister | + | |
− | für das angezeigte Bauvorhaben sachlich | + | |
− | zuständig oder eine andere Behörde? Liegt das | + | |
Grundstück im Gemeindegebiet? | Grundstück im Gemeindegebiet? | ||
− | Sind die Planunterlagen in zweifacher | + | Sind die Planunterlagen in zweifacher Ausfertigung oder für das Verfahren relevante Angaben nicht vollständig, so ist nach § 23 Abs. |
− | Ausfertigung oder für das Verfahren relevante | + | |
− | Angaben nicht vollständig, so ist nach § 23 Abs. | + | |
(2) TBO ein Mängelbehebungsauftrag mit einer | (2) TBO ein Mängelbehebungsauftrag mit einer | ||
Nachfrist von höchstens 14 Tagen zu versenden. | Nachfrist von höchstens 14 Tagen zu versenden. | ||
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|Nummer=5 | |Nummer=5 | ||
|Prozessschritt=Bauanzeige materiell prüfen -> Erledigung wählen | |Prozessschritt=Bauanzeige materiell prüfen -> Erledigung wählen | ||
− | |Erläuterung=Es ist materiell zu prüfen, ob das angezeigte | + | |Erläuterung=Es ist materiell zu prüfen, ob das angezeigte Bauvorhaben genehmigt werden kann. |
− | Bauvorhaben genehmigt werden kann. | + | |
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{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
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|Nummer=7,3 | |Nummer=7,3 | ||
|Prozessschritt=Unzulässig oder über 1000 m2 kein Energieausweis -> Untersagungsbescheid erstellen | |Prozessschritt=Unzulässig oder über 1000 m2 kein Energieausweis -> Untersagungsbescheid erstellen | ||
− | |Erläuterung=Ist das angezeigte Bauvorhaben nach den bau oder raumordnungsrechtlichen Vorschriften | + | |Erläuterung=Ist das angezeigte Bauvorhaben nach den bau- oder raumordnungsrechtlichen Vorschriften unzulässig oder liegt im Fall einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes mit einer Nettogrundfläche von mehr als 1.000 m² der Energieausweis nicht vor, so hat die Behörde die Ausführung des Vorhabens innerhalb von zwei Monaten mit schriftlichem Bescheid (Vorlage) gem. § 23 Abs. (3) TBO zu untersagen. |
− | unzulässig oder liegt im Fall einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes mit einer Nettogrundfläche von mehr als 1.000 m² der Energieausweis nicht vor, so hat die Behörde die Ausführung des Vorhabens innerhalb von zwei Monaten mit schriftlichem Bescheid (Vorlage) gem. § 23 Abs. (3) TBO zu untersagen. | + | |
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{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
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|Nummer=20 | |Nummer=20 | ||
|Prozessschritt=Duale Zustellung nach § 23 ZustellG -> ENDE | |Prozessschritt=Duale Zustellung nach § 23 ZustellG -> ENDE | ||
− | |Erläuterung=Die Zustellung erfolgt medienbruchfrei im Wege der Dualen Zustellung durch einen legitimierten | + | |Erläuterung=Die Zustellung erfolgt medienbruchfrei im Wege der Dualen Zustellung durch einen legitimierten Zustelldienst. Nur im Falle, dass die elektronische Zustellung nicht möglich ist, erfolgt nach Maßgabe des § 23 Zustellgesetz die rechtswirksame Zustellung durch Hinterlegung ohne vorherigen Zustellversuch. Damit ist das Verfahren beendet. |
− | Zustelldienst. Nur im Falle, dass die elektronische Zustellung nicht möglich ist, erfolgt nach Maßgabe des § 23 Zustellgesetz die rechtswirksame Zustellung durch Hinterlegung ohne vorherigen Zustellversuch. Damit ist das Verfahren beendet. | + | |
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{{Prozessablauf | {{Prozessablauf |