Erledigung:Veranstaltungsanmeldung Untersagung
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Aus Tirol 2.0
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|Dokumentenstatus=Empfehlung | |Dokumentenstatus=Empfehlung | ||
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+ | |Veröffentlichungsdatum=2011/09/22 | ||
|Dokumentenklasse=Bescheid | |Dokumentenklasse=Bescheid | ||
|Gesetzliche Grundlage=§ 7 Abs. (2) TVG 2003 | |Gesetzliche Grundlage=§ 7 Abs. (2) TVG 2003 | ||
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|Zahlung=nein | |Zahlung=nein | ||
|Amtssignatur=ja | |Amtssignatur=ja | ||
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|Fachdaten==== System === | |Fachdaten==== System === | ||
* Gemeindename | * Gemeindename | ||
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=== Link === | === Link === | ||
* f_berufung | * f_berufung | ||
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|Anmerkungen=• Wenn Untersagungsgründe gem. § 7 Abs. (2) TVG vorliegen, hat die Behörde die Veranstaltung zu untersagen. Dies muss ohne Ermessenspielraum in folgenden Fällen geschehen: | |Anmerkungen=• Wenn Untersagungsgründe gem. § 7 Abs. (2) TVG vorliegen, hat die Behörde die Veranstaltung zu untersagen. Dies muss ohne Ermessenspielraum in folgenden Fällen geschehen: | ||
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7. Eine Veranstaltung ist an einem Tag der Landes- oder Staatstrauer von der Landesregierung untersagt oder für einen Karfreitag unpassend. | 7. Eine Veranstaltung ist an einem Tag der Landes- oder Staatstrauer von der Landesregierung untersagt oder für einen Karfreitag unpassend. | ||
− | • Die in der Rechtsmittelbelehrung angeführte Einschränkung einer elektronisch eingebrachten Berufung auf das dafür speziell eingerichtete Online-Formular muss gemäß § 13 Abs. (2) AVG im Internet bekanntgemacht werden. | + | • Die in der Rechtsmittelbelehrung angeführte Einschränkung einer elektronisch eingebrachten Berufung auf das dafür speziell eingerichtete Online-Formular muss gemäß § 13 Abs. (2) AVG im Internet bekanntgemacht werden. |
− | + | |Verfahrensprozess=Veranstaltungsanmeldung | |
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<center>'''Bescheid'''</center> | <center>'''Bescheid'''</center> |