Bauanzeige
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Aus Tirol 2.0
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{{Prozess | {{Prozess | ||
− | |Prozessschritt=a | + | |Prozessschritt=a. Verfahren läuft nicht -> ENDE |
|Erläuterung=Wurde bei der Antragsprüfung die Unzuständigkeit festgestellt oder der Antrag bescheidmäßig zurückgewiesen, ist das Verfahren beendet. | |Erläuterung=Wurde bei der Antragsprüfung die Unzuständigkeit festgestellt oder der Antrag bescheidmäßig zurückgewiesen, ist das Verfahren beendet. | ||
}} | }} | ||
{{Prozess | {{Prozess | ||
− | |Prozessschritt=b | + | |Prozessschritt=b. Verfahren läuft -> Externer Sachverständiger notwendig? |
|Erläuterung=Ist die Gemeinde sachlich zuständig und die Bauanzeige formell richtig und vollständig, ist sie inhaltlich auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Dies erfolgt entweder in der Gemeinde durch einen Amtssachverständigen oder durch die Konsultation eines externen | |Erläuterung=Ist die Gemeinde sachlich zuständig und die Bauanzeige formell richtig und vollständig, ist sie inhaltlich auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Dies erfolgt entweder in der Gemeinde durch einen Amtssachverständigen oder durch die Konsultation eines externen | ||
Sachverständigen. | Sachverständigen. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=Externer Sachverständiger notwendig? | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=a. Externer Sachverständiger notwendig -> Externen | ||
+ | Sachverständigen konsultieren | ||
+ | |Erläuterung=Nur große Gemeinden verfügen normalerweise über einen Amtssachverständigen im Bauwesen. Diese können in dieser Funktion im Wege gemeindeübergreifender Prozessketten aber auch für kleinere Gemeinden tätig werden. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=b. Kein externer Sachverständiger notwendig -> Bauanzeige materiell prüfen | ||
+ | |Erläuterung=Verfügt die Gemeinde über einen eigenen Amtssachverständigen im Bauwesen, wird die Bauanzeige intern materiell auf ihre Genehmigungsfähigkeit geprüft. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=5. Bauanzeige materiell prüfen -> Erledigung wählen | ||
+ | |Erläuterung=Es ist materiell zu prüfen, ob das angezeigte | ||
+ | Bauvorhaben genehmigt werden kann. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=6. Externen Sachverständigen konsultieren -> auf Stellungnahme warten -> Erledigung wählen | ||
+ | |Erläuterung=Nach Eingang der Stellungnahme des externen Sachverständigen wird das Verfahren auf dessen | ||
+ | Grundlage fortgesetzt. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=7. Erledigung wählen | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=a. Kein Verfahren notwendig -> Mitteilung Verfahrensfreiheit erstellen | ||
+ | |Erläuterung=Ist das Vorhaben nach § 21 Abs. (3) TBO weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig, wird dies dem Kunden mitgeteilt (Vorlage). | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=b. Bauverfahren bewilligungspflichtig -> Feststellungsbescheid auf Bewilligungspflicht erstellen | ||
+ | |Erläuterung=Ist das Bauvorhaben nach § 21 Abs. (1) TBO bewilligungspflichtig und wurde demnach die Bauanzeige fälschlich eingebracht, ist diese Tatsache gem. § 23 Abs. (3) TBO bescheidmäßig festzustellen (Vorlage). | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=c. Unzulässig oder über 1000 m2 kein Energieausweis -> Untersagungsbescheid erstellen | ||
+ | |Erläuterung=Ist das angezeigte Bauvorhaben nach den bau oder raumordnungsrechtlichen Vorschriften | ||
+ | unzulässig oder liegt im Fall einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes mit einer Nettogrundfläche von mehr als 1.000 m² der Energieausweis nicht vor, so hat die Behörde die Ausführung des Vorhabens innerhalb von zwei Monaten mit schriftlichem Bescheid (Vorlage) gem. § 23 Abs. (3) TBO zu untersagen. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=d. Bauanzeige gerechtfertigt -> Zustimmungsvermerk erstellen | ||
+ | |Erläuterung=Liegt keiner der Ausschließungsgründe vor, ist dem Bauvorhaben entweder ausdrücklich oder konkludent durch Verstreichen der 2-Monats-Frist zuzustimmen. Es wird jedoch aus Servicegründen empfohlen, der Bauanzeige so rasch wie möglich aktiv zuzustimmen. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=8. Mitteilung Verfahrensfreiheit erstellen -> Kostenbescheid erstellen | ||
+ | |Erläuterung=Die Mitteilung (Vorlage), dass eine Bauanzeige im gegenständlichen Fall nach § 21 Abs. (3) TBO | ||
+ | nicht notwendig ist, wird dem Kunden dual zugestellt. Die Eingabegebühr nach § 14 TP5 und TP6 Gebührengesetz 1957 wird jedoch auch in diesem Fall fällig. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=9. Feststellungsbescheid auf Bewilligungspflicht erstellen -> Zustellungsfrist prüfen | ||
+ | |Erläuterung=Im Falle, dass das eingereichte Bauvorhaben nach § 21 Abs. (1) bewilligungspflichtig ist, ist nach § 23 Abs. (3) TBO ein Feststellungsbescheid (Vorlage) zu erlassen. | ||
+ | Dabei ist auch bereits zu prüfen, ob nach § 27Abs. (3) ein solches Bauansuchen nicht jedenfalls abgelehnt werden müsste. In diesem Fall ist eine entsprechende Feststellung im Bescheid zu treffen, welche einer Ablehnung des Bauansuchens gleichkommt und somit die Einleitung eines nicht zielführenden Baubewilligungsverfahrens erübrigt. | ||
+ | Anschließend ist zu prüfen, ob der Bescheid im Falle einer physischen Zustellung innerhalb der offenen Frist von zwei Monaten rechtswirksam zugestellt werden kann. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=10. Untersagungsbescheid erstellen -> Zustellungsfrist prüfen | ||
+ | |Erläuterung=Auch im Falle eines Untersagungsbescheids (Vorlage) ist zu prüfen, ob der Bescheid im Falle einer physischen Zustellung innerhalb der offenen Frist von zwei Monaten rechtswirksam zugestellt werden kann. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=11. Zustimmungsvermerk erstellen -> Kostenbescheid erstellen | ||
+ | |Erläuterung=Wird der Bauanzeige entweder ausdrücklich oder konkludent durch Verstreichen der 2-Monats-Frist zugestimmt, ist jedenfalls gem. § 23 Abs. (4) TBO eine Rückstellung der Planunterlagen mit einem Zustimmungsvermerk (Vorlage) notwendig. Wenn die Planunterlagen elektronisch vorliegen, wird die entsprechende Datei mit dem Zustimmungsvermerk (Vorlage) ergänzt. Anschließend wird der Kostenbescheid erstellt. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=12. Zustellungsfrist prüfen -> Kostenbescheid erstellen | ||
+ | |Erläuterung=Für den Fall, dass die elektronische Zustellung nicht möglich ist, wird geprüft, ob im Falle eines Feststellungsbescheids über die Genehmigungspflicht des Bauvorhabens oder eines Untersagungsbescheids die postalische Zustellung innerhalb der Frist von 2 Monaten rechtzeitig rechtswirksam durchgeführt werden kann. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=13. Kostenbescheid erstellen -> Erschließungskosten feststellen UND physische Planunterlagen? | ||
+ | |Erläuterung=Im Kostenbescheid werden die anfallenden Gebühren (Bundesgebühr, Gemeindeverwaltungsabgabe, | ||
+ | Kommissionsgebühren) vorgeschrieben. Der Kostenbescheid wird dual zugestellt. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=14. Erschließungskosten feststellen -> Erschließungskosten? | ||
+ | |Erläuterung=Fallen bei dem angezeigten Bauvorhaben Erschließungskosten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetz an, sind diese vorzuschreiben. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=15. Erschließungskosten? | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=a. Erschließungskosten -> Finanzverwaltung: Erschließungskosten vorschreiben | ||
+ | |Erläuterung=Fallen bei dem angezeigten Bauvorhaben Erschließungskosten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetz an, werden diese an die Finanzverwaltung gemeldet. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=b. Keine Erschließungskosten -> ENDE | ||
+ | |Erläuterung=Fallen bei dem angezeigten Bauvorhaben keine Erschließungskosten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetz an, ist der Prozess damit beendet. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=16. Finanzverwaltung: Erschließungskosten vorschreiben | ||
+ | |Erläuterung=Die Finanzverwaltung schreibt bescheidmäßig die Erschließungskosten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetz vor (Prozess). Damit ist der Prozess beendet. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=17. Physische Planunterlagen? | ||
+ | |Erläuterung=Gibt es physische Planunterlagen, die gem. § 23 Abs. (4) TBO zurückgestellt werden müssen oder wurden diese ausschließlich elektronisch eingereicht? | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=a. Physische Planunterlagen -> Zustellung nach § 23 ZustellG? UND Planunterlagen zurückstellen | ||
+ | |Erläuterung=Wenn der Behörde im Zuge des Verfahrens physische Planunterlagen übermittelt wurden, die gem. § 23 Abs. (4) TBO zurückgestellt werden müssen, sind neben der Dualen Zustellung der amtlichen Erledigungen diese Unterlagen an den Bauwerber zurückzustellen. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=b. Keine physischen Planunterlagen -> Zustellung nach § 23 ZustellG? | ||
+ | |Erläuterung=Gibt es keine physischen Planunterlagen, die gem. § 23 Abs. (4) TBO zurückgestellt werden müssen, werden die amtlichen Erledigungen dual zugestellt. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=18. Zustellung nach § 23 ZustellG? | ||
+ | |Erläuterung=Im Falle eines Feststellungsbescheids über die Genehmigungspflicht des Bauvorhabens oder eines Untersagungsbescheids wurde bereits geprüft, ob die postalische Zustellung für den Fall, dass die elektronische Zustellung nicht möglich ist, innerhalb der Frist von 2 Monaten rechtzeitig rechtswirksam erfolgen kann. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=a. Zustellung rechtzeitig möglich -> Duale Zustellung Bescheid | ||
+ | |Erläuterung=Ist die rechtswirksame Zustellung fristgerecht möglich, ist die normale Duale Zustellung des amtssignierten Bescheids zu wählen. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=b. Zustellung nicht rechtzeitig möglich -> Duale Zustellung nach § 23 ZustellG | ||
+ | |Erläuterung=Ist die rechtswirksame Zustellung voraussichtlich nicht fristgerecht möglich, ist die Zustellung des amtssignierten Bescheids nach § 23 Zustellgesetz (Hinterlegung ohne vorhergehenden Zustellversuch) zu wählen. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=19. Duale Zustellung Bescheid -> ENDE | ||
+ | |Erläuterung=Die Zustellung erfolgt medienbruchfrei im Wege der Dualen Zustellung durch einen legitimierten Zustelldienst. Damit ist das Verfahren beendet. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=20. Duale Zustellung nach § 23 ZustellG -> ENDE | ||
+ | |Erläuterung=Die Zustellung erfolgt medienbruchfrei im Wege der Dualen Zustellung durch einen legitimierten | ||
+ | Zustelldienst. Nur im Falle, dass die elektronische Zustellung nicht möglich ist, erfolgt nach Maßgabe des § 23 Zustellgesetz die rechtswirksame Zustellung durch Hinterlegung ohne vorherigen Zustellversuch. Damit ist das Verfahren beendet. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozess | ||
+ | |Prozessschritt=21. Planunterlagen zurückstellen -> ENDE | ||
+ | |Erläuterung=Wenn mit der Bauanzeige physische Planunterlagen bei der Behörde eingereicht wurden, werden diese an den Bauwerber zurückgestellt. Damit ist das Verfahren beendet. | ||
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