Prozess:Bauanzeige
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Aus Tirol 2.0
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Abler (Diskussion | Beiträge) K |
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|Autor=Benutzer:Abler | |Autor=Benutzer:Abler | ||
|Veröffentlichungsdatum=2011/09/01 | |Veröffentlichungsdatum=2011/09/01 | ||
+ | |Zuordnung=Bauanzeige | ||
+ | |Diagrammnotation=BPMN 2.0 | ||
+ | |Rechtsgrundlagen=* [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrT&Dokumentnummer=LTI40031294&ResultFunctionToken=1391f74e-4f13-46f0-a5a8-685d54a2354e&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=tbo&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=05.11.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= § 6 Tiroler Bauordnung 2011] – Abstände baulicher Anlagen von den übrigen Grundstücksgrenzen und von anderen baulichen Anlagen | ||
+ | * [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrT&Dokumentnummer=LTI40031309&ResultFunctionToken=93141732-cc54-478b-adb0-d46bc16ee034&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=tbo&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.11.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= § 21 Tiroler Bauordnung 2011] – Bewilligungspflichtige und anzeigepflichtige Bauvorhaben, Ausnahmen | ||
+ | * [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrT&Dokumentnummer=LTI40031311&ResultFunctionToken=93141732-cc54-478b-adb0-d46bc16ee034&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=tbo&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.11.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= § 23 Tiroler Bauordnung 2011] – Bauanzeige | ||
+ | * [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrT&Dokumentnummer=LTI40031312&ResultFunctionToken=93141732-cc54-478b-adb0-d46bc16ee034&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=tbo&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.11.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= § 24 Tiroler Bauordnung 2011] – Planunterlagen | ||
+ | * [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrT&Dokumentnummer=LTI40031318&ResultFunctionToken=93141732-cc54-478b-adb0-d46bc16ee034&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=tbo&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.11.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= § 30 Tiroler Bauordnung 2011] – Baubeginn | ||
+ | * [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrT&Dokumentnummer=LTI40031325&ResultFunctionToken=93141732-cc54-478b-adb0-d46bc16ee034&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=tbo&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.11.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= § 37 Tiroler Bauordnung 2011] – Bauvollendung | ||
+ | * [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrT&Dokumentnummer=LTI40031341&ResultFunctionToken=93141732-cc54-478b-adb0-d46bc16ee034&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=tbo&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.11.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= § 53 Tiroler Bauordnung 2011] – Behörden außerhalb der Stadt Innsbruck | ||
+ | * [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40096037&ResultFunctionToken=b3c7d837-446f-4965-9c22-36b665b8ccb3&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=zustellgesetz&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.11.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= § 23 Zustellgesetz] – Hinterlegung ohne Zustellversuch | ||
+ | * [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrT&Dokumentnummer=LTI40021791&ResultFunctionToken=ad0a1a98-0dfc-44e6-bbf8-6f7f24075d58&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=planunterlagenverordnung&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.11.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= § 4 Planunterlagenverordnung 1998] – Planunterlagen für anzeigepflichtige Bauvorhaben und sonstige Vorhaben | ||
+ | * [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrT&Dokumentnummer=LTI40021793&ResultFunctionToken=ad0a1a98-0dfc-44e6-bbf8-6f7f24075d58&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=planunterlagenverordnung&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.11.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= § 6 Planunterlagenverordnung 1998] – Form der Planunterlagen für anzeigepflichtige Bauvorhaben und sonstige Vorhaben | ||
+ | * [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrT&Dokumentnummer=LTI40021843&ResultFunctionToken=a59df99b-f9c9-4c8f-9f34-1fa792bd5f26&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=technische+Bauvorschriften&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.11.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= § 34 Technische Bauvorschriften 2008] – Anforderungen Gesamtenergieeffizienz, Energieeinsparung, Wärmeschutz | ||
+ | * [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000475 § 7 ff Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz] – Erschließungsbeitrag | ||
+ | * [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40130700&ResultFunctionToken=ab867d19-c57a-4424-98cb-548f8fa04a50&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=geb%c3%bchrengesetz&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.11.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= § 14 TP5 und TP6 Gebührengesetz 1957] | ||
+ | * [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrT&Dokumentnummer=LTI40020716&ResultFunctionToken=f293a39d-5f7e-499e-82ea-c7fb8d392935&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=gemeinde-verwaltungsabgabenverordnung&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.11.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= Anlage zu § 1 Abs. (1) TP 14 Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2007] | ||
+ | |Fachdaten=* Name des Bauwerbers | ||
+ | * Anschrift des Bauwerbers | ||
+ | * eMail-Adresse des Bauwerbers | ||
+ | * Liegenschaftsadresse des Bauvorhabens | ||
+ | * Grundstückseigentümer oder Bauberechtigter, wenn abweichend vom Bauwerber | ||
+ | * Nachweis Bauberechtigung, wenn abweichender Grundeigentümer oder Bauberechtigter | ||
+ | * Zustimmungserklärung der Nachbarn, wenn nach § 6 TBO notwendig | ||
+ | * Grdst.Nr | ||
+ | * Einlagezahl | ||
+ | * Katastralgemeinde | ||
+ | * Flächenwidmung (intern) | ||
+ | * Bauplatzgröße | ||
+ | * Verbaute Fläche | ||
+ | * Baumasse (bei umfassenden Sanierungen über 1000 m2 Grundfläche und zur Klärung allfälliger Ansprüche nach TVAAG) | ||
+ | * Nutzfläche (bei umfassenden Sanierungen über 1000 m2 Grundfläche) | ||
+ | * Beschreibung des Bauvorhabens (zweifach) | ||
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+ | * Planskizze (zweifach) | ||
+ | * Lageplan (zweifach) | ||
+ | |Anmerkungen=Nach § 22 Abs. (3) TBO ist bei der herkömmlichen Zustellung ein Feststellungsbescheid auf ein bewilligungspflichtiges Bauverfahren und ein Untersagungsbescheid nach § 23 Zustellgesetz ohne vorhergehenden Zustellversuch zu hinterlegen, wenn Grund zur Annahme, dass ein solcher Feststellungs- oder Untersagungsbescheid nicht fristgerecht rechtswirksam zugestellt werden kann. | ||
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+ | Diese Zustellungsart ist jedoch im Bereich der elektronischen Zustellung nicht vorgesehen und auch technisch nicht möglich bzw. sinnvoll. Vielmehr handelt es sich dabei immer um eine Hinterlegung ohne vorhergehenden Zustellversuch, weil der Adressat per eMail verständigt wird, dass ein Poststück für ihn auf dem Zustellserver „hinterlegt“ ist. | ||
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+ | Für den Fall, dass der Adressat nicht über die elektronische Zustellung (negative Zustellkopfabfrage, keine Registered Mail) erreicht werden kann, kann im Wege der Dualen Zustellung beim Zustelldienst von der Gemeinde die Variante „Zustellung nach § 23 ZustG“ hinterlegt werden. | ||
|Verfahrensbereich=BW | |Verfahrensbereich=BW | ||
|Leistungsgruppe=BV | |Leistungsgruppe=BV | ||
|Leistung=BA | |Leistung=BA | ||
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|Kurzbeschreibung=Gem. § 20 TBO sind bestimmte nicht bewilligungspflichtige Bautätigkeiten mittels Bauanzeige gem. § 23 leg. cit. abzuhandeln. | |Kurzbeschreibung=Gem. § 20 TBO sind bestimmte nicht bewilligungspflichtige Bautätigkeiten mittels Bauanzeige gem. § 23 leg. cit. abzuhandeln. | ||
|Subprozesse=Anbringen prüfen – ps_antragsprüfung, Erschließungskosten vorschreiben –p_sagagb_erschließungskosten | |Subprozesse=Anbringen prüfen – ps_antragsprüfung, Erschließungskosten vorschreiben –p_sagagb_erschließungskosten | ||
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{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=1 | |Nummer=1 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=START -> Bauanzeige geht ein |
− | |Erläuterung=Dies sollte jedenfalls über ein standardisiertes | + | |Erläuterung=Dies sollte jedenfalls über ein standardisiertes Online-Formular (Formular) erfolgen. Dabei ist nach Möglichkeit sicherzustellen, dass auch die nach § 23 TBO benötigten Planunterlagen als Beilage digital eingereicht werden können. |
− | Online-Formular (Formular) erfolgen. Dabei ist | + | |
− | nach Möglichkeit sicherzustellen, dass auch die | + | |
− | nach § 23 TBO benötigten Planunterlagen als | + | |
− | Beilage digital eingereicht werden können. | + | |
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=2 | |Nummer=2 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Bauanzeige geht ein -> Anbringen prüfen -> Verfahren läuft? |
− | |Erläuterung=Der Subprozess „Anbringen prüfen“ wird | + | |Erläuterung=Der Subprozess [[Prozess:Sub_Anbringen_prüfen|„Anbringen prüfen“]] wird durchgeführt (Prozess). Ist der Bürgermeister für das angezeigte Bauvorhaben sachlich zuständig oder eine andere Behörde? Liegt das Grundstück im Gemeindegebiet? |
− | durchgeführt (Prozess). Ist der Bürgermeister | + | Sind die Planunterlagen in zweifacher Ausfertigung oder für das Verfahren relevante Angaben nicht vollständig, so ist nach § 23 Abs. (2) TBO ein Mängelbehebungsauftrag mit einer Nachfrist von höchstens 14 Tagen zu versenden. |
− | für das angezeigte Bauvorhaben sachlich | + | |
− | zuständig oder eine andere Behörde? Liegt das | + | |
− | Grundstück im Gemeindegebiet? | + | |
− | Sind die Planunterlagen in zweifacher | + | |
− | Ausfertigung oder für das Verfahren relevante | + | |
− | Angaben nicht vollständig, so ist nach § 23 Abs. | + | |
− | (2) TBO ein Mängelbehebungsauftrag mit einer | + | |
− | Nachfrist von höchstens 14 Tagen zu versenden. | + | |
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=3 | |Nummer=3 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Verfahren läuft? |
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=3,1 | |Nummer=3,1 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Verfahren läuft nicht -> ENDE |
|Erläuterung=Wurde bei der Antragsprüfung die Unzuständigkeit festgestellt oder der Antrag bescheidmäßig zurückgewiesen, ist das Verfahren beendet. | |Erläuterung=Wurde bei der Antragsprüfung die Unzuständigkeit festgestellt oder der Antrag bescheidmäßig zurückgewiesen, ist das Verfahren beendet. | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=3,2 | |Nummer=3,2 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Verfahren läuft -> Externer Sachverständiger notwendig? |
|Erläuterung=Ist die Gemeinde sachlich zuständig und die Bauanzeige formell richtig und vollständig, ist sie inhaltlich auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Dies erfolgt entweder in der Gemeinde durch einen Amtssachverständigen oder durch die Konsultation eines externen | |Erläuterung=Ist die Gemeinde sachlich zuständig und die Bauanzeige formell richtig und vollständig, ist sie inhaltlich auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Dies erfolgt entweder in der Gemeinde durch einen Amtssachverständigen oder durch die Konsultation eines externen | ||
Sachverständigen. | Sachverständigen. | ||
Zeile 119: | Zeile 111: | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=4,1 | |Nummer=4,1 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Externer Sachverständiger notwendig -> Externen |
Sachverständigen konsultieren | Sachverständigen konsultieren | ||
|Erläuterung=Nur große Gemeinden verfügen normalerweise über einen Amtssachverständigen im Bauwesen. Diese können in dieser Funktion im Wege gemeindeübergreifender Prozessketten aber auch für kleinere Gemeinden tätig werden. | |Erläuterung=Nur große Gemeinden verfügen normalerweise über einen Amtssachverständigen im Bauwesen. Diese können in dieser Funktion im Wege gemeindeübergreifender Prozessketten aber auch für kleinere Gemeinden tätig werden. | ||
Zeile 125: | Zeile 117: | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=4,2 | |Nummer=4,2 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Kein externer Sachverständiger notwendig -> Bauanzeige materiell prüfen |
|Erläuterung=Verfügt die Gemeinde über einen eigenen Amtssachverständigen im Bauwesen, wird die Bauanzeige intern materiell auf ihre Genehmigungsfähigkeit geprüft. | |Erläuterung=Verfügt die Gemeinde über einen eigenen Amtssachverständigen im Bauwesen, wird die Bauanzeige intern materiell auf ihre Genehmigungsfähigkeit geprüft. | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=5 | |Nummer=5 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Bauanzeige materiell prüfen -> Erledigung wählen |
− | |Erläuterung=Es ist materiell zu prüfen, ob das angezeigte | + | |Erläuterung=Es ist materiell zu prüfen, ob das angezeigte Bauvorhaben genehmigt werden kann. |
− | Bauvorhaben genehmigt werden kann. | + | |
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=6 | |Nummer=6 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Externen Sachverständigen konsultieren -> auf Stellungnahme warten -> Erledigung wählen |
|Erläuterung=Nach Eingang der Stellungnahme des externen Sachverständigen wird das Verfahren auf dessen | |Erläuterung=Nach Eingang der Stellungnahme des externen Sachverständigen wird das Verfahren auf dessen | ||
Grundlage fortgesetzt. | Grundlage fortgesetzt. | ||
Zeile 142: | Zeile 133: | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=7 | |Nummer=7 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Erledigung wählen |
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=7,1 | |Nummer=7,1 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Kein Verfahren notwendig -> Mitteilung Verfahrensfreiheit erstellen |
|Erläuterung=Ist das Vorhaben nach § 21 Abs. (3) TBO weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig, wird dies dem Kunden mitgeteilt (Vorlage). | |Erläuterung=Ist das Vorhaben nach § 21 Abs. (3) TBO weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig, wird dies dem Kunden mitgeteilt (Vorlage). | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=7,2 | |Nummer=7,2 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Bauverfahren bewilligungspflichtig -> Feststellungsbescheid auf Bewilligungspflicht erstellen |
|Erläuterung=Ist das Bauvorhaben nach § 21 Abs. (1) TBO bewilligungspflichtig und wurde demnach die Bauanzeige fälschlich eingebracht, ist diese Tatsache gem. § 23 Abs. (3) TBO bescheidmäßig festzustellen (Vorlage). | |Erläuterung=Ist das Bauvorhaben nach § 21 Abs. (1) TBO bewilligungspflichtig und wurde demnach die Bauanzeige fälschlich eingebracht, ist diese Tatsache gem. § 23 Abs. (3) TBO bescheidmäßig festzustellen (Vorlage). | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=7,3 | |Nummer=7,3 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Unzulässig oder über 1000 m2 kein Energieausweis -> Untersagungsbescheid erstellen |
− | |Erläuterung=Ist das angezeigte Bauvorhaben nach den bau oder raumordnungsrechtlichen Vorschriften | + | |Erläuterung=Ist das angezeigte Bauvorhaben nach den bau- oder raumordnungsrechtlichen Vorschriften unzulässig oder liegt im Fall einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes mit einer Nettogrundfläche von mehr als 1.000 m² der Energieausweis nicht vor, so hat die Behörde die Ausführung des Vorhabens innerhalb von zwei Monaten mit schriftlichem Bescheid (Vorlage) gem. § 23 Abs. (3) TBO zu untersagen. |
− | unzulässig oder liegt im Fall einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes mit einer Nettogrundfläche von mehr als 1.000 m² der Energieausweis nicht vor, so hat die Behörde die Ausführung des Vorhabens innerhalb von zwei Monaten mit schriftlichem Bescheid (Vorlage) gem. § 23 Abs. (3) TBO zu untersagen. | + | |
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=7,4 | |Nummer=7,4 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Bauanzeige gerechtfertigt -> Zustimmungsvermerk erstellen |
|Erläuterung=Liegt keiner der Ausschließungsgründe vor, ist dem Bauvorhaben entweder ausdrücklich oder konkludent durch Verstreichen der 2-Monats-Frist zuzustimmen. Es wird jedoch aus Servicegründen empfohlen, der Bauanzeige so rasch wie möglich aktiv zuzustimmen. | |Erläuterung=Liegt keiner der Ausschließungsgründe vor, ist dem Bauvorhaben entweder ausdrücklich oder konkludent durch Verstreichen der 2-Monats-Frist zuzustimmen. Es wird jedoch aus Servicegründen empfohlen, der Bauanzeige so rasch wie möglich aktiv zuzustimmen. | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=8 | |Nummer=8 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Mitteilung Verfahrensfreiheit erstellen -> Kostenbescheid erstellen |
|Erläuterung=Die Mitteilung (Vorlage), dass eine Bauanzeige im gegenständlichen Fall nach § 21 Abs. (3) TBO | |Erläuterung=Die Mitteilung (Vorlage), dass eine Bauanzeige im gegenständlichen Fall nach § 21 Abs. (3) TBO | ||
nicht notwendig ist, wird dem Kunden dual zugestellt. Die Eingabegebühr nach § 14 TP5 und TP6 Gebührengesetz 1957 wird jedoch auch in diesem Fall fällig. | nicht notwendig ist, wird dem Kunden dual zugestellt. Die Eingabegebühr nach § 14 TP5 und TP6 Gebührengesetz 1957 wird jedoch auch in diesem Fall fällig. | ||
Zeile 173: | Zeile 163: | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=9 | |Nummer=9 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Feststellungsbescheid auf Bewilligungspflicht erstellen -> Zustellungsfrist prüfen |
|Erläuterung=Im Falle, dass das eingereichte Bauvorhaben nach § 21 Abs. (1) bewilligungspflichtig ist, ist nach § 23 Abs. (3) TBO ein Feststellungsbescheid (Vorlage) zu erlassen. | |Erläuterung=Im Falle, dass das eingereichte Bauvorhaben nach § 21 Abs. (1) bewilligungspflichtig ist, ist nach § 23 Abs. (3) TBO ein Feststellungsbescheid (Vorlage) zu erlassen. | ||
Dabei ist auch bereits zu prüfen, ob nach § 27Abs. (3) ein solches Bauansuchen nicht jedenfalls abgelehnt werden müsste. In diesem Fall ist eine entsprechende Feststellung im Bescheid zu treffen, welche einer Ablehnung des Bauansuchens gleichkommt und somit die Einleitung eines nicht zielführenden Baubewilligungsverfahrens erübrigt. | Dabei ist auch bereits zu prüfen, ob nach § 27Abs. (3) ein solches Bauansuchen nicht jedenfalls abgelehnt werden müsste. In diesem Fall ist eine entsprechende Feststellung im Bescheid zu treffen, welche einer Ablehnung des Bauansuchens gleichkommt und somit die Einleitung eines nicht zielführenden Baubewilligungsverfahrens erübrigt. | ||
Zeile 180: | Zeile 170: | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=10 | |Nummer=10 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Untersagungsbescheid erstellen -> Zustellungsfrist prüfen |
|Erläuterung=Auch im Falle eines Untersagungsbescheids (Vorlage) ist zu prüfen, ob der Bescheid im Falle einer physischen Zustellung innerhalb der offenen Frist von zwei Monaten rechtswirksam zugestellt werden kann. | |Erläuterung=Auch im Falle eines Untersagungsbescheids (Vorlage) ist zu prüfen, ob der Bescheid im Falle einer physischen Zustellung innerhalb der offenen Frist von zwei Monaten rechtswirksam zugestellt werden kann. | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=11 | |Nummer=11 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Zustimmungsvermerk erstellen -> Kostenbescheid erstellen |
|Erläuterung=Wird der Bauanzeige entweder ausdrücklich oder konkludent durch Verstreichen der 2-Monats-Frist zugestimmt, ist jedenfalls gem. § 23 Abs. (4) TBO eine Rückstellung der Planunterlagen mit einem Zustimmungsvermerk (Vorlage) notwendig. Wenn die Planunterlagen elektronisch vorliegen, wird die entsprechende Datei mit dem Zustimmungsvermerk (Vorlage) ergänzt. Anschließend wird der Kostenbescheid erstellt. | |Erläuterung=Wird der Bauanzeige entweder ausdrücklich oder konkludent durch Verstreichen der 2-Monats-Frist zugestimmt, ist jedenfalls gem. § 23 Abs. (4) TBO eine Rückstellung der Planunterlagen mit einem Zustimmungsvermerk (Vorlage) notwendig. Wenn die Planunterlagen elektronisch vorliegen, wird die entsprechende Datei mit dem Zustimmungsvermerk (Vorlage) ergänzt. Anschließend wird der Kostenbescheid erstellt. | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=12 | |Nummer=12 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Zustellungsfrist prüfen -> Kostenbescheid erstellen |
|Erläuterung=Für den Fall, dass die elektronische Zustellung nicht möglich ist, wird geprüft, ob im Falle eines Feststellungsbescheids über die Genehmigungspflicht des Bauvorhabens oder eines Untersagungsbescheids die postalische Zustellung innerhalb der Frist von 2 Monaten rechtzeitig rechtswirksam durchgeführt werden kann. | |Erläuterung=Für den Fall, dass die elektronische Zustellung nicht möglich ist, wird geprüft, ob im Falle eines Feststellungsbescheids über die Genehmigungspflicht des Bauvorhabens oder eines Untersagungsbescheids die postalische Zustellung innerhalb der Frist von 2 Monaten rechtzeitig rechtswirksam durchgeführt werden kann. | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=13 | |Nummer=13 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Kostenbescheid erstellen -> Erschließungskosten feststellen UND physische Planunterlagen? |
|Erläuterung=Im Kostenbescheid werden die anfallenden Gebühren (Bundesgebühr, Gemeindeverwaltungsabgabe, | |Erläuterung=Im Kostenbescheid werden die anfallenden Gebühren (Bundesgebühr, Gemeindeverwaltungsabgabe, | ||
Kommissionsgebühren) vorgeschrieben. Der Kostenbescheid wird dual zugestellt. | Kommissionsgebühren) vorgeschrieben. Der Kostenbescheid wird dual zugestellt. | ||
Zeile 201: | Zeile 191: | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=14 | |Nummer=14 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Erschließungskosten feststellen -> Erschließungskosten? |
|Erläuterung=Fallen bei dem angezeigten Bauvorhaben Erschließungskosten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetz an, sind diese vorzuschreiben. | |Erläuterung=Fallen bei dem angezeigten Bauvorhaben Erschließungskosten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetz an, sind diese vorzuschreiben. | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=15 | |Nummer=15 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Erschließungskosten? |
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=15,1 | |Nummer=15,1 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Erschließungskosten -> Finanzverwaltung: Erschließungskosten vorschreiben |
|Erläuterung=Fallen bei dem angezeigten Bauvorhaben Erschließungskosten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetz an, werden diese an die Finanzverwaltung gemeldet. | |Erläuterung=Fallen bei dem angezeigten Bauvorhaben Erschließungskosten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetz an, werden diese an die Finanzverwaltung gemeldet. | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=15,2 | |Nummer=15,2 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Keine Erschließungskosten -> ENDE |
|Erläuterung=Fallen bei dem angezeigten Bauvorhaben keine Erschließungskosten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetz an, ist der Prozess damit beendet. | |Erläuterung=Fallen bei dem angezeigten Bauvorhaben keine Erschließungskosten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetz an, ist der Prozess damit beendet. | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=16 | |Nummer=16 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Finanzverwaltung: Erschließungskosten vorschreiben |
|Erläuterung=Die Finanzverwaltung schreibt bescheidmäßig die Erschließungskosten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetz vor (Prozess). Damit ist der Prozess beendet. | |Erläuterung=Die Finanzverwaltung schreibt bescheidmäßig die Erschließungskosten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetz vor (Prozess). Damit ist der Prozess beendet. | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=17 | |Nummer=17 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Physische Planunterlagen? |
|Erläuterung=Gibt es physische Planunterlagen, die gem. § 23 Abs. (4) TBO zurückgestellt werden müssen oder wurden diese ausschließlich elektronisch eingereicht? | |Erläuterung=Gibt es physische Planunterlagen, die gem. § 23 Abs. (4) TBO zurückgestellt werden müssen oder wurden diese ausschließlich elektronisch eingereicht? | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=17,1 | |Nummer=17,1 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Physische Planunterlagen -> Zustellung nach § 23 ZustellG? UND Planunterlagen zurückstellen |
|Erläuterung=Wenn der Behörde im Zuge des Verfahrens physische Planunterlagen übermittelt wurden, die gem. § 23 Abs. (4) TBO zurückgestellt werden müssen, sind neben der Dualen Zustellung der amtlichen Erledigungen diese Unterlagen an den Bauwerber zurückzustellen. | |Erläuterung=Wenn der Behörde im Zuge des Verfahrens physische Planunterlagen übermittelt wurden, die gem. § 23 Abs. (4) TBO zurückgestellt werden müssen, sind neben der Dualen Zustellung der amtlichen Erledigungen diese Unterlagen an den Bauwerber zurückzustellen. | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=17,2 | |Nummer=17,2 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Keine physischen Planunterlagen -> Zustellung nach § 23 ZustellG? |
|Erläuterung=Gibt es keine physischen Planunterlagen, die gem. § 23 Abs. (4) TBO zurückgestellt werden müssen, werden die amtlichen Erledigungen dual zugestellt. | |Erläuterung=Gibt es keine physischen Planunterlagen, die gem. § 23 Abs. (4) TBO zurückgestellt werden müssen, werden die amtlichen Erledigungen dual zugestellt. | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=18 | |Nummer=18 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Zustellung nach § 23 ZustellG? |
|Erläuterung=Im Falle eines Feststellungsbescheids über die Genehmigungspflicht des Bauvorhabens oder eines Untersagungsbescheids wurde bereits geprüft, ob die postalische Zustellung für den Fall, dass die elektronische Zustellung nicht möglich ist, innerhalb der Frist von 2 Monaten rechtzeitig rechtswirksam erfolgen kann. | |Erläuterung=Im Falle eines Feststellungsbescheids über die Genehmigungspflicht des Bauvorhabens oder eines Untersagungsbescheids wurde bereits geprüft, ob die postalische Zustellung für den Fall, dass die elektronische Zustellung nicht möglich ist, innerhalb der Frist von 2 Monaten rechtzeitig rechtswirksam erfolgen kann. | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=18,1 | |Nummer=18,1 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Zustellung rechtzeitig möglich -> Duale Zustellung Bescheid |
|Erläuterung=Ist die rechtswirksame Zustellung fristgerecht möglich, ist die normale Duale Zustellung des amtssignierten Bescheids zu wählen. | |Erläuterung=Ist die rechtswirksame Zustellung fristgerecht möglich, ist die normale Duale Zustellung des amtssignierten Bescheids zu wählen. | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=18,2 | |Nummer=18,2 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Zustellung nicht rechtzeitig möglich -> Duale Zustellung nach § 23 ZustellG |
|Erläuterung=Ist die rechtswirksame Zustellung voraussichtlich nicht fristgerecht möglich, ist die Zustellung des amtssignierten Bescheids nach § 23 Zustellgesetz (Hinterlegung ohne vorhergehenden Zustellversuch) zu wählen. | |Erläuterung=Ist die rechtswirksame Zustellung voraussichtlich nicht fristgerecht möglich, ist die Zustellung des amtssignierten Bescheids nach § 23 Zustellgesetz (Hinterlegung ohne vorhergehenden Zustellversuch) zu wählen. | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=19 | |Nummer=19 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Duale Zustellung Bescheid -> ENDE |
|Erläuterung=Die Zustellung erfolgt medienbruchfrei im Wege der Dualen Zustellung durch einen legitimierten Zustelldienst. Damit ist das Verfahren beendet. | |Erläuterung=Die Zustellung erfolgt medienbruchfrei im Wege der Dualen Zustellung durch einen legitimierten Zustelldienst. Damit ist das Verfahren beendet. | ||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=20 | |Nummer=20 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Duale Zustellung nach § 23 ZustellG -> ENDE |
− | |Erläuterung=Die Zustellung erfolgt medienbruchfrei im Wege der Dualen Zustellung durch einen legitimierten | + | |Erläuterung=Die Zustellung erfolgt medienbruchfrei im Wege der Dualen Zustellung durch einen legitimierten Zustelldienst. Nur im Falle, dass die elektronische Zustellung nicht möglich ist, erfolgt nach Maßgabe des § 23 Zustellgesetz die rechtswirksame Zustellung durch Hinterlegung ohne vorherigen Zustellversuch. Damit ist das Verfahren beendet. |
− | Zustelldienst. Nur im Falle, dass die elektronische Zustellung nicht möglich ist, erfolgt nach Maßgabe des § 23 Zustellgesetz die rechtswirksame Zustellung durch Hinterlegung ohne vorherigen Zustellversuch. Damit ist das Verfahren beendet. | + | |
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
|Nummer=21 | |Nummer=21 | ||
− | |Prozessschritt= | + | |Prozessschritt=Planunterlagen zurückstellen -> ENDE |
|Erläuterung=Wenn mit der Bauanzeige physische Planunterlagen bei der Behörde eingereicht wurden, werden diese an den Bauwerber zurückgestellt. Damit ist das Verfahren beendet. | |Erläuterung=Wenn mit der Bauanzeige physische Planunterlagen bei der Behörde eingereicht wurden, werden diese an den Bauwerber zurückgestellt. Damit ist das Verfahren beendet. | ||
}} | }} |