Erledigung:Bauanzeige Kostenbescheid
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Aus Tirol 2.0
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|Version=1.00 | |Version=1.00 | ||
|Dokumentenstatus=Empfehlung | |Dokumentenstatus=Empfehlung | ||
− | | | + | |Zuordnung=BW-BV-BA-Bauanzeige |
|Dokumentenklasse=Bescheid | |Dokumentenklasse=Bescheid | ||
|Gesetzliche Grundlage=• Anlage zu § 1 Abs. (1) TP 14 Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2007 | |Gesetzliche Grundlage=• Anlage zu § 1 Abs. (1) TP 14 Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2007 | ||
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=== Auswahl === | === Auswahl === | ||
* Kommissionsgebühren | * Kommissionsgebühren | ||
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|Anmerkungen=Ein Kostenbescheid (Gebührenbescheid) ist von der Behörde immer dann zu erstellen, wenn die anfallenden Gebühren nicht spätestens bei Fälligkeit (Erledigung des Verfahrens) entrichtet wurden. | |Anmerkungen=Ein Kostenbescheid (Gebührenbescheid) ist von der Behörde immer dann zu erstellen, wenn die anfallenden Gebühren nicht spätestens bei Fälligkeit (Erledigung des Verfahrens) entrichtet wurden. | ||
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Ein Hinweis auf diese Gebühren entspricht jedoch der geforderten Bürgerorientierung und wird als nicht verpflichtender weiterer Bescheidbestandteil eingeführt. | Ein Hinweis auf diese Gebühren entspricht jedoch der geforderten Bürgerorientierung und wird als nicht verpflichtender weiterer Bescheidbestandteil eingeführt. | ||
− | + | |Verfahrensprozess=Bauanzeige | |
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<center>'''Bescheid'''</center> | <center>'''Bescheid'''</center> |