Prozess:Veranstaltungsanmeldung
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Aus Tirol 2.0
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|Dokumentenstatus=Empfehlung | |Dokumentenstatus=Empfehlung | ||
|Autor=Benutzer:Abler | |Autor=Benutzer:Abler | ||
+ | |Veröffentlichungsdatum=2011/10/31 | ||
|Zuordnung=Veranstaltungsanmeldung | |Zuordnung=Veranstaltungsanmeldung | ||
|Diagrammnotation=BPMN 2.0 | |Diagrammnotation=BPMN 2.0 | ||
− | |Rechtsgrundlagen=* Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 | + | |Rechtsgrundlagen=* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000208 Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003] |
− | * Tiroler Jugendschutzgesetz 1994 | + | * [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000174 Tiroler Jugendschutzgesetz 1994] |
− | * Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982 | + | * [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000187 Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982] |
− | * § 14 TP5 und TP6 Gebührengesetz 1957 | + | * [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40130700&ResultFunctionToken=13752143-a79c-465b-92f1-fa134671f592&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=geb%c3%bchrengesetz&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.11.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= § 14 TP5 und TP6 Gebührengesetz 1957] |
− | * § 1 Gemeinde-Kommissionsgebührenverordnung 2007 | + | * [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrT&Dokumentnummer=LTI40020203&ResultFunctionToken=efc92eee-64f0-4dad-96f7-a8e8236a53df&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=gemeinde-kommissionsgeb%c3%bchrenverordnung&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.11.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= § 1 Gemeinde-Kommissionsgebührenverordnung 2007] |
− | * Anlage zu § 1 Abs. (1) TP 40 Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2007 | + | * [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrT&Dokumentnummer=LTI40020716&ResultFunctionToken=40eebcea-533b-4410-bd54-e833c6575f1a&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=gemeinde-verwaltungsabgabenverordnung&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.11.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= Anlage zu § 1 Abs. (1) TP 40 Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2007] |
− | |Fachdaten= | + | |Fachdaten=* Name Veranstalter |
− | + | * Geburtsdatum (Veranstalter oder Geschäftsführer/Obmann) | |
− | + | * Sitz (bei Körperschaften und Vereinen) | |
− | + | * Geschäftsführer/Obmann (bei Körperschaften und Vereinen) | |
− | + | * Anschrift Veranstalter | |
− | + | * Telefonnummer Veranstalter | |
− | + | * eMail-Adresse Veranstalter | |
− | + | * Art der Veranstaltung | |
− | + | * Ort der Veranstaltung | |
− | + | * Beginnzeitpunkt der Veranstaltung | |
− | + | * Endzeitpunkt der Veranstaltung | |
− | + | * Dauer der Veranstaltung | |
− | + | * Angaben zu den Veranstaltungsräumen | |
− | + | * Angaben zu Betriebsanlagen | |
− | + | * Anzahl der zu erwartenden Personen | |
− | + | * Beschreibung der Veranstaltung | |
− | + | * Name Verantwortlicher vor Ort (bei externem Veranstalter) | |
− | + | * Geburtsdatum Verantwortlicher vor Ort (bei externem Veranstalter) | |
− | + | * Anschrift Verantwortlicher vor Ort (bei externem Veranstalter) | |
− | + | * Telefonnummer Verantwortlicher vor Ort (bei externem Veranstalter) | |
− | + | * eMail-Adresse Verantwortlicher vor Ort (bei externem Veranstalter) | |
|Anmerkungen=* Eine Veranstaltungsanmeldung bzw. eine entsprechende Voranfrage sollten jedenfalls über das entsprechende Online-Formular abgewickelt werden, damit die erhebliche Anzahl von Fachdaten durch die medienbruchfreie Übernahme sofort in der Bearbeitung und in den Erledigungen verwendet werden können. Eine entsprechende Information an regelmäßige Veranstalter (Vereine, Kultureinrichtungen, etc.) wird daher vor Einführung des Prozesses empfohlen. | |Anmerkungen=* Eine Veranstaltungsanmeldung bzw. eine entsprechende Voranfrage sollten jedenfalls über das entsprechende Online-Formular abgewickelt werden, damit die erhebliche Anzahl von Fachdaten durch die medienbruchfreie Übernahme sofort in der Bearbeitung und in den Erledigungen verwendet werden können. Eine entsprechende Information an regelmäßige Veranstalter (Vereine, Kultureinrichtungen, etc.) wird daher vor Einführung des Prozesses empfohlen. | ||
* Sowohl die Anfrage, ob eine Veranstaltung anmeldepflichtig ist, als auch die eigentliche Anmeldung der Veranstaltung werden über das gleiche Online-Formular abgewickelt. Im ersteren Fall werden jedoch zahlreiche Detaildaten, die für die Beurteilung der Anmeldepflicht nicht notwendig sind, nicht abgefragt. In der Praxis wird die Anfrage bzgl. Anmeldepflicht wohl zumeist mündlich gestellt, um die ansonsten anfallenden Bundesgebühren zu sparen. | * Sowohl die Anfrage, ob eine Veranstaltung anmeldepflichtig ist, als auch die eigentliche Anmeldung der Veranstaltung werden über das gleiche Online-Formular abgewickelt. Im ersteren Fall werden jedoch zahlreiche Detaildaten, die für die Beurteilung der Anmeldepflicht nicht notwendig sind, nicht abgefragt. In der Praxis wird die Anfrage bzgl. Anmeldepflicht wohl zumeist mündlich gestellt, um die ansonsten anfallenden Bundesgebühren zu sparen. | ||
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{{Prozessdiagramm | {{Prozessdiagramm | ||
|Diagramm1=Veranstaltungsanmeldung_Diagramm1.png | |Diagramm1=Veranstaltungsanmeldung_Diagramm1.png | ||
+ | |Diagramm2=Antragsprüfung.png | ||
+ | |Diagramm3=Öffentlichkeitsarbeit Diagramm1.png | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=1 | ||
+ | |Prozessschritt=START -> Veranstaltungsanmeldung geht ein | ||
+ | |Erläuterung=Die Anmeldung einer anmeldepflichtigen Veranstaltung (Formular) sollte über das entsprechende Online-Formular erfolgen. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=2 | ||
+ | |Prozessschritt=Veranstaltungsanmeldung geht ein -> Anbringen prüfen | ||
+ | |Erläuterung=Nach Eingang der Veranstaltungsmeldung wird das Anbringen auf sachliche Zuständigkeit sowie Vollständigkeit und formelle Richtigkeit überprüft ([[Prozess:Sub_Anbringen_prüfen|Prozess: Anbringen prüfen]]). | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=3 | ||
+ | |Prozessschritt=Anbringen prüfen -> Verfahren läuft? | ||
+ | |Erläuterung=Die Veranstaltungsmeldung wird insbesondere daraufhin geprüft, ob alle relevanten Unterlagen laut § 6 Abs. (3) TVG vollständig vorliegen. Dies betrifft ganz besonders das sicherheits- und rettungstechnische Konzept, das bei über 1000 erwarteten Veranstaltungsteilnehmern beizubringen ist. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=4 | ||
+ | |Prozessschritt=Verfahren läuft? | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=4,1 | ||
+ | |Prozessschritt=Verfahren läuft -> Untersagungsgründe prüfen | ||
+ | |Erläuterung=Ist die sachliche Zuständigkeit der Behörde gegeben und sind alle Angaben und Unterlagen rechtzeitig eingetroffen, wird das Verfahren fortgesetzt. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=4,2 | ||
+ | |Prozessschritt=Verfahren läuft nicht -> ENDE | ||
+ | |Erläuterung=Im Subprozess „Anbringen prüfen“ wird das Verfahren durch Unzuständigkeit der Behörde oder durch nicht rechtzeitige Vervollständigung fehlender oder mangelhafter Unterlagen beendet. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=5 | ||
+ | |Prozessschritt=Untersagungsgründe prüfen -> Untersagungsgründe vorliegend? | ||
+ | |Erläuterung=Die Behörde überprüft, ob gesetzliche Gründe vorliegen, wonach die angemeldete Veranstaltung zu untersagen ist. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=6 | ||
+ | |Prozessschritt=Untersagungsgründe vorliegend? | ||
+ | |Erläuterung=Gibt es gesetzliche Gründe nach § 7 Abs. (2) TVG, die Veranstaltung zu untersagen? | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=6,1 | ||
+ | |Prozessschritt=Untersagungsgründe liegen vor -> Untersagungsbescheid erstellen | ||
+ | |Erläuterung=Wenn Untersagungsgründe gem. § 7 Abs. (2) TVG vorliegen, hat die Behörde die Veranstaltung zu untersagen. Dies muss ohne Ermessenspielraum in folgenden Fällen geschehen: | ||
+ | 1. Die vollständige Anmeldung liegt der Behörde nicht rechtzeitig vor (bei über 300 erwarteten Teilnehmern spätestens vier Wochen, ansonsten zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn), wenn dadurch das Vorliegen der Voraussetzungen nach dem TVG nicht hinreichend beurteilt werden kann | ||
+ | |||
+ | 2. Es werden allgemeine Grundsätze der geplanten Veranstaltung oder der Betriebsanlage gem. § 3 Abs. (1) und (2) TVG nicht eingehalten. | ||
+ | |||
+ | 3. Juristische Personen und Gesellschaften als Veranstalter haben ihren Sitz nicht innerhalb der EU, wie § 5 Abs. (3) lit. a) TVG verlangt. | ||
+ | |||
+ | 4. Natürliche Personen und Geschäftsführer von juristischen Personen und Gesellschaften als Veranstalter gelten nicht als eigenberechtigt und verlässlich im Sinne des § 5 Abs. (2) und (3) lit. b) TVG. | ||
+ | |||
+ | 5. Die Veranstaltung wird nicht gem. § 6 Abs. (1) TVG (als einmalig, wiederkehrend innerhalb von 6 Monaten oder als ständige Veranstaltung) angemeldet. | ||
+ | |||
+ | 6. Die Veranstaltung ist gem. § 19 Abs. (1) TVG verboten. | ||
+ | |||
+ | 7. Eine Veranstaltung ist an einem Tag der Landes- oder Staatstrauer von der Landesregierung untersagt oder für einen Karfreitag unpassend. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=6,2 | ||
+ | |Prozessschritt=Untersagungsgründe liegen nicht vor -> Betriebsanlage verwendet? | ||
+ | |Erläuterung=Wenn keine der Untersagungsgründe des § 7 Abs. (2) TVG vorliegen, ist zu prüfen, ob für die Abhaltung der Veranstaltung eine Betriebsanlage verwendet werden soll. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=7 | ||
+ | |Prozessschritt=Untersagungsbescheid erstellen -> Zustellung rechtzeitig möglich? | ||
+ | |Erläuterung=Der Untersagungsbescheid (Vorlage) wird mit der entsprechenden Begründung erstellt. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=8 | ||
+ | |Prozessschritt=Zustellung rechtzeitig möglich? | ||
+ | |Erläuterung=Es wird geprüft, ob er über die normale duale Zustellung vier Tage vor Beginn der Veranstaltung zugestellt werden kann. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=8,1 | ||
+ | |Prozessschritt=Zustellung rechtzeitig möglich -> Duale Zustellung | ||
+ | |Erläuterung=Ist die nachweisliche Zustellung vier Tage vor Beginn der Veranstaltung auf normalem Wege möglich, wird der Bescheid dual zugestellt. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=8,2 | ||
+ | |Prozessschritt=Zustellung nicht rechtzeitig möglich -> nach § 23 ZustG dual zustellen | ||
+ | |Erläuterung=Ist die nachweisliche Zustellung vier Tage vor Beginn der Veranstaltung auf normalem Wege nicht möglich, wird der Bescheid nach § 23 Zustellgesetz ohne vorhergehenden Zustellversuch hinterlegt. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=9 | ||
+ | |Prozessschritt=Nach § 23 ZustG dual zustellen -> Duale Zustellung | ||
+ | |Erläuterung=Auch die Zustellung nach § 23 ZustG ist über die duale Zustellung explizit möglich. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=10 | ||
+ | |Prozessschritt=Duale Zustellung -> ENDE | ||
+ | |Erläuterung=Die Zustellung der Erledigungsdokumente erfolgt amtssigniert elektronisch und rechtsgültig über den behördlichen Zustelldienst. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=11 | ||
+ | |Prozessschritt=Betriebsanlage verwendet? | ||
+ | |Erläuterung=Wird für die Veranstaltung eine Betriebsanlage benutzt, so hat diese den Vorschriften des TVG zu entsprechen. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=11,1 | ||
+ | |Prozessschritt=Betriebsanlage verwendet -> Betriebsanlage überprüfen | ||
+ | |Erläuterung=Wird eine Betriebsanlage verwendet, ist diese zu überprüfen. Bei entsprechender Notwendigkeit kann dies auch vor Ort und eventuell durch eine Kommission erfolgen. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=11,2 | ||
+ | |Prozessschritt=Keine Betriebsanlage verwendet -> Hohes Gefährdungspotenzial? | ||
+ | |Erläuterung=Wird keine Betriebsanlage verwendet, ist zumindest zu überprüfen, ob die Veranstaltung nach § 18 TVG ein hohes Gefährdungspotenzial hat. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=12 | ||
+ | |Prozessschritt=Betriebsanlage überprüfen -> Externer Sachverständiger notwendig? | ||
+ | |Erläuterung=Die Betriebsanlage wird entweder nur aus den der Behörde vorliegenden Fakten und Antragsdaten beurteilt oder aber vor Ort durch einen Amtssachverständigen oder eine Behördenkommission. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=13 | ||
+ | |Prozessschritt=Externer Sachverständiger notwendig? | ||
+ | |Erläuterung=Ist aufgrund der Komplexität der Betriebsanlage ein externer Sachverständiger beizuziehen? | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=13,1 | ||
+ | |Prozessschritt=Externer Sachverständiger notwendig -> Sachverständigen konsultieren | ||
+ | |Erläuterung=Ist die Beiziehung eines externen Sachverständigen nötig, wird dieser konsultiert. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=13,2 | ||
+ | |Prozessschritt=Kein externer Sachverständiger notwendig -> Auflagen Betriebsanlage notwendig? | ||
+ | |Erläuterung=Ist die Beiziehung eines externen Sachverständigen nicht notwendig, wird geprüft, ob explizite Auflagen für die Absicherung und Ausgestaltung der Betriebsanlage notwendig sind. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=14 | ||
+ | |Prozessschritt=Sachverständigen konsultieren -> Sachverständigen-Stellungnahme trifft ein | ||
+ | |Erläuterung=Der externe Sachverständige wird beauftragt und auf seine Stellungnahme bzw. sein Gutachten gewartet. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=15 | ||
+ | |Prozessschritt=Sachverständigen-Stellungnahme trifft ein -> Auflagen Betriebsanlage notwendig? | ||
+ | |Erläuterung=Wenn die Stellungnahme des Sachverständigen eingetroffen ist, wird überprüft, ob explizite Auflagen für die Absicherung und Ausgestaltung der Betriebsanlage notwendig sind. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=16 | ||
+ | |Prozessschritt=Auflagen Betriebsanlage notwendig? | ||
+ | |Erläuterung=Sind explizite Auflagen für die Absicherung und Ausgestaltung der Betriebsanlage notwendig? | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=16,1 | ||
+ | |Prozessschritt=Auflagen für Betriebsanlage notwendig -> Auflagenliste Betriebsanlage erstellen | ||
+ | |Erläuterung=Wenn Auflagen notwendig sind, wird eine entsprechende Liste für den Auflagenbescheid erstellt. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=16,2 | ||
+ | |Prozessschritt=Keine Auflagen für Betriebsanlage notwendig -> Hohes Gefährdungspotenzial? | ||
+ | |Erläuterung=Sind keine Auflagen für die Betriebsanlage notwendig, wird das Gefahrenpotenzial der Veranstaltung nach § 18 TVG überprüft. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=17 | ||
+ | |Prozessschritt=Auflagenliste Betriebsanlage erstellen -> Hohes Gefährdungspotenzial? | ||
+ | |Erläuterung=Es wird eine Liste von Auflagen hinsichtlich der Absicherung und Ausgestaltung der Betriebsanlage erstellt. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=18 | ||
+ | |Prozessschritt=Hohes Gefährdungspotenzial? | ||
+ | |Erläuterung=Die Behörde hat zu überprüfen, ob die Veranstaltung nach § 18 TVG ein hohes Gefährdungspotenzial aufweist. Dies gilt zum Beispiel regelmäßig für große Sportveranstaltungen in Stadien oder für Popkonzerte. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=18,1 | ||
+ | |Prozessschritt=Hohes Gefährdungspotenzial -> Gefahrenauflagen erstellen | ||
+ | |Erläuterung=Ist ein hohes Gefahrenpotenzial nach § 18 TVG gegeben, hat die Behörde besondere im § 18 TVG geregelte Vorschriften bescheidmäßig zu erteilen. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=18,2 | ||
+ | |Prozessschritt=Kein hohes Gefährdungspotenzial -> Anzahl Teilnehmer? | ||
+ | |Erläuterung=Besteht kein hohes Gefährdungspotenzial nach § 18 TVG wird überprüft, wie viele Teilnehmer bei der Veranstaltung erwartet werden. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=19 | ||
+ | |Prozessschritt=Gefahrenauflagen erstellen -> Anzahl Teilnehmer erwartet? | ||
+ | |Erläuterung=Die Auflagen und Vorschriften nach § 18 TVG werden bei hohem Gefährdungspotenzial erstellt. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=20 | ||
+ | |Prozessschritt=Anzahl Teilnehmer erwartet? | ||
+ | |Erläuterung=Die Zahl der erwarteten Teilnehmer ist relevant für bestimmte Auflagen. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=20,1 | ||
+ | |Prozessschritt=Über 3000 Teilnehmer -> Ordnerdienst festlegen | ||
+ | |Erläuterung=Erwartet der Veranstalter über 3000 Teilnehmer, ist gem. § 18 Abs. (2) lit. a) TVG ein nach den berufsrechtlichen Vorschriften hiezu befugter Ordnerdienst vorzuschreiben. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=20,2 | ||
+ | |Prozessschritt=1000 bis 3000 Teilnehmer -> Sicherheitskonzept abstimmen | ||
+ | |Erläuterung=Erwartet der Veranstalter mehr als 1000 Teilnehmer, ist mit der Anmeldung gem. § 6 Abs. (3) lit. e) TVG ein unter Beiziehung der Sicherheitsbehörde und des Trägers des örtlichen Rettungsdienstes erstelltes sicherheits- und rettungstechnisches Konzept sowie Angaben über die zur Vermeidung von sonstigen Notfällen oder zur Verminderung ihrer Auswirkungen vorgesehenen Maßnahmen vorzulegen. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=20,3 | ||
+ | |Prozessschritt=Unter 1000 Teilnehmer -> Allgemeine Auflagen notwendig? | ||
+ | |Erläuterung=Die Behörde kann für Sicherheit und Zumutbarkeit einer Veranstaltung gem. § 6 Abs. (4), § 7 Abs. (3) und § 8 TVG Einschränkungen und Auflagen erteilen. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=21 | ||
+ | |Prozessschritt=Ordnerdienst festlegen -> Sicherheitskonzept abstimmen | ||
+ | |Erläuterung=Werden über 3000 Teilnehmer erwartet ist ein Ordnerdienst vorzuschreiben. Dies hat auch zu erfolgen, wenn mit Gewalttätigkeiten oder einem Fehlverhalten von Besuchern, insbesondere durch rivalisierende Anhängergruppen, zu rechnen ist oder die Art der Veranstaltung eine erhebliche Gefährdung der Besucher erwarten lässt. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=22 | ||
+ | |Prozessschritt=Sicherheitskonzept abstimmen -> Allgemeine Auflagen notwendig? | ||
+ | |Erläuterung=Das sicherheits- und rettungstechnische Konzept ist mit der Behörde abzustimmen und dem Auflagenbescheid zugrunde zu legen. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=23 | ||
+ | |Prozessschritt=Allgemeine Auflagen notwendig? | ||
+ | |Erläuterung=Sind zusätzliche Auflagen oder Einschränkungen notwendig? | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=23,1 | ||
+ | |Prozessschritt=Allgemeine Auflagen notwendig -> Veranstaltungsauflagen bzw. beschränkung erstellen | ||
+ | |Erläuterung=Die Behörde kann für Sicherheit und Zumutbarkeit einer Veranstaltung gem. § 6 Abs. (4), § 7 Abs. (3) und § 8 TVG Einschränkungen und Auflagen erteilen. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=23,2 | ||
+ | |Prozessschritt=Keine allgemeinen Auflagen notwendig -> Auflagen vorliegend? | ||
+ | |Erläuterung=Wenn keine Auflagen nach § 6 Abs. (4), § 7 Abs. (3) und § 8 TVG nötig sind, ist nun zusammenzufassen, ob anhand der erarbeiteten Grundlagen ein Auflagenbescheid erstellt werden muss. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=24 | ||
+ | |Prozessschritt=Veranstaltungsauflagen bzw. beschränkung erstellen -> Auflagen vorliegend? | ||
+ | |Erläuterung=Die Behörde kann für Sicherheit und Zumutbarkeit einer Veranstaltung gem. § 6 Abs. (4), § 7 Abs. (3) und § 8 TVG Einschränkungen und Auflagen erteilen. Wenn mit Gewalttätigkeiten oder einem Fehlverhalten von Besuchern, insbesondere durch rivalisierende Anhängergruppen, zu rechnen ist oder die Art der Veranstaltung eine erhebliche Gefährdung der Besucher erwarten lässt, ist überdies nach § 18 Abs. (2) lit. b) und c) TVG ein Ordnerdienst vorzuschreiben. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=25 | ||
+ | |Prozessschritt=Auflagen vorliegend? | ||
+ | |Erläuterung=Wurden Auflagen oder Einschränkungen festgelegt, die nun in einen Auflagenbescheid münden sollen? | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=25,1 | ||
+ | |Prozessschritt=Auflagen liegen vor -> Auflagenbescheid erstellen UND Kostenbescheid erstellen UND Bescheinigung Nichtuntersagung erstellen | ||
+ | |Erläuterung=Wurden im Verfahren Auflagen oder Einschränkungen festgelegt, ist ein Auflagenbescheid zu erstellen. Darüber hinaus ist ein Kostenbescheid und eine Bescheinigung über die Nichtuntersagung der angemeldeten Veranstaltung gem. § 7 Abs. (1) lit. b) zu erstellen. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=25,2 | ||
+ | |Prozessschritt=Auflagen liegen nicht vor -> Kostenbescheid erstellen UND Bescheinigung Nichtuntersagung erstellen | ||
+ | |Erläuterung=Wenn keine Auflagen oder Einschränkungen erteilt werden müssen, bedarf es keines Auflagenbescheids und es wird nur ein Kostenbescheid und eine Bescheinigung über die Nichtuntersagung der angemeldeten Veranstaltung gem. § 7 Abs. (1) lit. b) erstellt. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=26 | ||
+ | |Prozessschritt=Auflagenbescheid erstellen -> Duale Zustellung UND Information veröffentlichen | ||
+ | |Erläuterung=Wurden im Verfahren Auflagen oder Einschränkungen festgelegt, ist ein Auflagenbescheid (Vorlage) zu erstellen. Dabei kommen folgende Auflagen in Betracht: | ||
+ | * Auflagen zur Betriebsanlage | ||
+ | * Auflagen aufgrund hohen Gefährdungspotenzials | ||
+ | * Ordnerdienst nach § 18 Abs. (2) TVG | ||
+ | * Sicherheits- und rettungstechnisches Konzept | ||
+ | * Allgemeine Auflagen und Einschränkungen nach § 6 Abs. (4), § 7 Abs. (3) und § 8 TVG. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=27 | ||
+ | |Prozessschritt=Kostenbescheid erstellen -> Duale Zustellung UND Information veröffentlichen | ||
+ | |Erläuterung=Ein Kostenbescheid (Vorlage) wird nach § 14 TP5 und TP6 Gebührengesetz 1957, § 1 Gemeinde-Kommissionsgebührenverordnung 2007 und nach der Anlage zu § 1 Abs. (1) TP 40 Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2007 erstellt und dual zugestellt. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=28 | ||
+ | |Prozessschritt=Bescheinigung Nichtuntersagung erstellen -> Zustellung an Wirtschaftskammer Tirol | ||
+ | |Erläuterung=Gem. § 7 Abs. (1) lit. b) TVG hat die Behörde dem Anmelder bei Nichtuntersagung der Veranstaltung eine Bescheinigung (Vorlage) darüber auszustellen. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=29 | ||
+ | |Prozessschritt=Zustellung an Wirtschaftskammer Tirol -> Duale Zustellung UND Information veröffentlichen | ||
+ | |Erläuterung=Die Bescheinigung gem. § 7 Abs. (1) lit. b) TVG ist gem. § 27 Abs. (1) unverzüglich der Wirtschaftskammer Tirol zu übermitteln. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=30 | ||
+ | |Prozessschritt=Duale Zustellung -> ENDE | ||
+ | |Erläuterung=Alle Erledigungsdokumente (Bescheinigung der Nichtuntersagung, Auflagebescheid und Kostenbescheid) werden amtssigniert und dual an den Anmelder zugestellt. Gleichzeitig erfolgt die Zustellung zur Information an die Blaulichtorganisationen, um sich gegebenenfalls darauf einstellen zu können. Damit ist der Prozess beendet. | ||
+ | }} | ||
+ | {{Prozessablauf | ||
+ | |Nummer=31 | ||
+ | |Prozessschritt=Information veröffentlichen -> ENDE | ||
+ | |Erläuterung=Die Veranstaltung wird im Zuge des Standardprozesses „Information veröffentlichen – p_oipd_öffentlichkeitsarbeit ([[Prozess:Öffentlichkeitsarbeit]]) – in angemessener Weise der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Vorzugsweise wird dies zumindest im Veranstaltungskalender auf der Gemeinde-Website erfolgen, wenn die Veranstaltung dort noch nicht eingetragen ist. | ||
}} | }} |