Erledigung:Antragsprüfung Weiterleitung
Warning: preg_match(): Compilation failed: group name must start with a non-digit at offset 8 in /www/htdocs/w00e3e04/wiki/includes/MagicWord.php on line 739
Aus Tirol 2.0
Abler (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Erledigung |Dokument=e_antragsprüfung_weiterleitung |Version=1.00 |Dokumentenstatus=Empfehlung |Autor=Benutzer:Abler |Veröffentlichungsdatum=2011/11/02 |Zuord…“) |
Abler (Diskussion | Beiträge) K |
||
Zeile 22: | Zeile 22: | ||
Verfahren extern | Verfahren extern | ||
* Einreichdatum | * Einreichdatum | ||
− | + | |Anmerkungen=* Gem. § 6 Abs. (1) AVG hat die Gemeinde im Falle der sachlichen oder örtlichen Unzuständigkeit die Wahl, das fehlerhaft eingebrachte Anbringen direkt an die zuständige Behörde weiterzuleiten oder den Anbringer an diese Behörde zu verweisen. Aus Servicegründen wird empfohlen, stets die erste Möglichkeit zu nutzen und den Anbringer auf die erfolgte Weiterleitung hinzuweisen. | |
− | |Anmerkungen=* Gem. § 6 Abs. (1) AVG hat die Gemeinde im Falle der sachlichen oder örtlichen Unzuständigkeit die Wahl, das fehlerhaft eingebrachte Anbringen direkt an die zuständige Behörde weiterzuleiten oder den Anbringer an diese Behörde zu verweisen. | + | |
− | Aus Servicegründen wird empfohlen, stets die erste Möglichkeit zu nutzen und den Anbringer auf die erfolgte Weiterleitung hinzuweisen. | + | |
* Dieses Dokument dient als Begleitschreiben bei der Weiterleitung eines Anbringens an die sachlich bzw. örtlich zuständige Behörde. | * Dieses Dokument dient als Begleitschreiben bei der Weiterleitung eines Anbringens an die sachlich bzw. örtlich zuständige Behörde. | ||
− | |||
}} | }} | ||
<nowiki>Das beigefügte Anbringen vom [[Einreichdatum]] betreffend das Verfahren [[Verfahrensbezeichnung]] wurde bei der [[Gemeindetyp]] [[Gemeindename]] als unzuständige Behörde eingereicht. Es wird daher hiermit gem. § 6 Abs. (1) AVG an die [[Zuständige_Behörde]] als sachlich bzw. örtlich zuständige Behörde weitergeleitet.</nowiki> | <nowiki>Das beigefügte Anbringen vom [[Einreichdatum]] betreffend das Verfahren [[Verfahrensbezeichnung]] wurde bei der [[Gemeindetyp]] [[Gemeindename]] als unzuständige Behörde eingereicht. Es wird daher hiermit gem. § 6 Abs. (1) AVG an die [[Zuständige_Behörde]] als sachlich bzw. örtlich zuständige Behörde weitergeleitet.</nowiki> |