Prozess:Straßenarbeiten StVO
Warning: preg_match(): Compilation failed: group name must start with a non-digit at offset 8 in /www/htdocs/w00e3e04/wiki/includes/MagicWord.php on line 739
Aus Tirol 2.0
Abler (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Prozess |Dokument=p_vtspba_bau90 |Version=1.00 |Dokumentenstatus=Empfehlung |Autor=Benutzer:Abler |Veröffentlichungsdatum=2011/11/01 |Zuordnung=Arbeiten auf un…“) |
Abler (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 20: | Zeile 20: | ||
* § 14 TP5 und TP6 Gebührengesetz 1957 | * § 14 TP5 und TP6 Gebührengesetz 1957 | ||
* Anlage zu § 1 Abs. (1) TP 34 Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2007 | * Anlage zu § 1 Abs. (1) TP 34 Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2007 | ||
− | |||
|Fachdaten=* Name des Bauwerbers | |Fachdaten=* Name des Bauwerbers | ||
* Anschrift des Bauwerbers | * Anschrift des Bauwerbers | ||
Zeile 35: | Zeile 34: | ||
* Endzeitpunkt der Arbeiten | * Endzeitpunkt der Arbeiten | ||
* genaue Beschreibung der Art der Bauarbeiten | * genaue Beschreibung der Art der Bauarbeiten | ||
− | |||
|Anmerkungen=* Dieser Prozess unterliegt dem AVG. | |Anmerkungen=* Dieser Prozess unterliegt dem AVG. | ||
* Die Tatsache, dass das Gros der durchgeführten Straßenarbeiten von sehr wenigen Unternehmen durchgeführt wird und diese in zahlreichen Gemeinden Straßenarbeiten durchführen empfiehlt eine hohe Standardisierung dieses Prozesses und die Vernetzung mit den Softwaresystemen der einschlägigen Unternehmen. | * Die Tatsache, dass das Gros der durchgeführten Straßenarbeiten von sehr wenigen Unternehmen durchgeführt wird und diese in zahlreichen Gemeinden Straßenarbeiten durchführen empfiehlt eine hohe Standardisierung dieses Prozesses und die Vernetzung mit den Softwaresystemen der einschlägigen Unternehmen. | ||
* Eine in der kommunalen Praxis gelegentlich geschlossene Vereinbarung über die pauschale Abgeltung später auftretender Straßenschäden mit den ausführenden Unternehmen bringt eine hohe finanzielle Flexibilität bei gleichzeitig erheblicher Reduktion von Evidenzverpflichtungen und rechtlichen Auseinandersetzungen auf Seiten der betroffenen Gemeinde und wird daher empfohlen. | * Eine in der kommunalen Praxis gelegentlich geschlossene Vereinbarung über die pauschale Abgeltung später auftretender Straßenschäden mit den ausführenden Unternehmen bringt eine hohe finanzielle Flexibilität bei gleichzeitig erheblicher Reduktion von Evidenzverpflichtungen und rechtlichen Auseinandersetzungen auf Seiten der betroffenen Gemeinde und wird daher empfohlen. | ||
− | |||
}} | }} | ||
{{Prozessdiagramm | {{Prozessdiagramm | ||
Zeile 57: | Zeile 54: | ||
Liegt der betroffene Straßenabschnitt auf einer öffentlichen Verkehrsfläche in der Gemeinde, die nicht nach § 94d StVO zu einem Zuständigkeitsausschluss führt, ist diese zuständig. | Liegt der betroffene Straßenabschnitt auf einer öffentlichen Verkehrsfläche in der Gemeinde, die nicht nach § 94d StVO zu einem Zuständigkeitsausschluss führt, ist diese zuständig. | ||
Für die Angemessenheit der Fristsetzung im Mängelbehebungsauftrag lautet der Vorschlag: 7 Tage, keinesfalls aber länger als bis zum geplanten Beginn der Arbeiten. | Für die Angemessenheit der Fristsetzung im Mängelbehebungsauftrag lautet der Vorschlag: 7 Tage, keinesfalls aber länger als bis zum geplanten Beginn der Arbeiten. | ||
− | |||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
Zeile 89: | Zeile 85: | ||
In diesen Fällen ist gem. § 90 Abs. (2) StVO keine Bewilligung notwendig. | In diesen Fällen ist gem. § 90 Abs. (2) StVO keine Bewilligung notwendig. | ||
− | |||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
Zeile 215: | Zeile 210: | ||
Die Kundmachung der Verordnung erfolgt nach § 44 Abs. (1) StVO durch das Aufstellen der Verkehrszeichen. | Die Kundmachung der Verordnung erfolgt nach § 44 Abs. (1) StVO durch das Aufstellen der Verkehrszeichen. | ||
− | |||
}} | }} | ||
{{Prozessablauf | {{Prozessablauf |