Prozess:Veranstaltungsanmeldung
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Aus Tirol 2.0
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* § 1 Gemeinde-Kommissionsgebührenverordnung 2007 | * § 1 Gemeinde-Kommissionsgebührenverordnung 2007 | ||
* Anlage zu § 1 Abs. (1) TP 40 Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2007 | * Anlage zu § 1 Abs. (1) TP 40 Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2007 | ||
− | |Fachdaten= | + | |Fachdaten=* Name Veranstalter |
− | + | * Geburtsdatum (Veranstalter oder Geschäftsführer/Obmann) | |
− | + | * Sitz (bei Körperschaften und Vereinen) | |
− | + | * Geschäftsführer/Obmann (bei Körperschaften und Vereinen) | |
− | + | * Anschrift Veranstalter | |
− | + | * Telefonnummer Veranstalter | |
− | + | * eMail-Adresse Veranstalter | |
− | + | * Art der Veranstaltung | |
− | + | * Ort der Veranstaltung | |
− | + | * Beginnzeitpunkt der Veranstaltung | |
− | + | * Endzeitpunkt der Veranstaltung | |
− | + | * Dauer der Veranstaltung | |
− | + | * Angaben zu den Veranstaltungsräumen | |
− | + | * Angaben zu Betriebsanlagen | |
− | + | * Anzahl der zu erwartenden Personen | |
− | + | * Beschreibung der Veranstaltung | |
− | + | * Name Verantwortlicher vor Ort (bei externem Veranstalter) | |
− | + | * Geburtsdatum Verantwortlicher vor Ort (bei externem Veranstalter) | |
− | + | * Anschrift Verantwortlicher vor Ort (bei externem Veranstalter) | |
− | + | * Telefonnummer Verantwortlicher vor Ort (bei externem Veranstalter) | |
− | + | * eMail-Adresse Verantwortlicher vor Ort (bei externem Veranstalter) | |
|Anmerkungen=* Eine Veranstaltungsanmeldung bzw. eine entsprechende Voranfrage sollten jedenfalls über das entsprechende Online-Formular abgewickelt werden, damit die erhebliche Anzahl von Fachdaten durch die medienbruchfreie Übernahme sofort in der Bearbeitung und in den Erledigungen verwendet werden können. Eine entsprechende Information an regelmäßige Veranstalter (Vereine, Kultureinrichtungen, etc.) wird daher vor Einführung des Prozesses empfohlen. | |Anmerkungen=* Eine Veranstaltungsanmeldung bzw. eine entsprechende Voranfrage sollten jedenfalls über das entsprechende Online-Formular abgewickelt werden, damit die erhebliche Anzahl von Fachdaten durch die medienbruchfreie Übernahme sofort in der Bearbeitung und in den Erledigungen verwendet werden können. Eine entsprechende Information an regelmäßige Veranstalter (Vereine, Kultureinrichtungen, etc.) wird daher vor Einführung des Prozesses empfohlen. | ||
* Sowohl die Anfrage, ob eine Veranstaltung anmeldepflichtig ist, als auch die eigentliche Anmeldung der Veranstaltung werden über das gleiche Online-Formular abgewickelt. Im ersteren Fall werden jedoch zahlreiche Detaildaten, die für die Beurteilung der Anmeldepflicht nicht notwendig sind, nicht abgefragt. In der Praxis wird die Anfrage bzgl. Anmeldepflicht wohl zumeist mündlich gestellt, um die ansonsten anfallenden Bundesgebühren zu sparen. | * Sowohl die Anfrage, ob eine Veranstaltung anmeldepflichtig ist, als auch die eigentliche Anmeldung der Veranstaltung werden über das gleiche Online-Formular abgewickelt. Im ersteren Fall werden jedoch zahlreiche Detaildaten, die für die Beurteilung der Anmeldepflicht nicht notwendig sind, nicht abgefragt. In der Praxis wird die Anfrage bzgl. Anmeldepflicht wohl zumeist mündlich gestellt, um die ansonsten anfallenden Bundesgebühren zu sparen. | ||
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6. Die Veranstaltung ist gem. § 19 Abs. (1) TVG verboten. | 6. Die Veranstaltung ist gem. § 19 Abs. (1) TVG verboten. | ||
7. Eine Veranstaltung ist an einem Tag der Landes- oder Staatstrauer von der Landesregierung untersagt oder für einen Karfreitag unpassend. | 7. Eine Veranstaltung ist an einem Tag der Landes- oder Staatstrauer von der Landesregierung untersagt oder für einen Karfreitag unpassend. | ||
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{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
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|Nummer=7 | |Nummer=7 | ||
|Prozessschritt=Untersagungsbescheid erstellen -> Zustellung rechtzeitig möglich? | |Prozessschritt=Untersagungsbescheid erstellen -> Zustellung rechtzeitig möglich? | ||
− | |Erläuterung=Der Untersagungsbescheid (Vorlage) wird mit der entsprechenden Begründung erstellt. | + | |Erläuterung=Der Untersagungsbescheid (Vorlage) wird mit der entsprechenden Begründung erstellt. |
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{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
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|Nummer=8,2 | |Nummer=8,2 | ||
|Prozessschritt=Zustellung nicht rechtzeitig möglich -> nach § 23 ZustG dual zustellen | |Prozessschritt=Zustellung nicht rechtzeitig möglich -> nach § 23 ZustG dual zustellen | ||
− | |Erläuterung=Ist die nachweisliche Zustellung vier Tage vor Beginn der Veranstaltung auf normalem Wege nicht möglich, wird der Bescheid nach § 23 Zustellgesetz ohne vorhergehenden Zustellversuch hinterlegt. | + | |Erläuterung=Ist die nachweisliche Zustellung vier Tage vor Beginn der Veranstaltung auf normalem Wege nicht möglich, wird der Bescheid nach § 23 Zustellgesetz ohne vorhergehenden Zustellversuch hinterlegt. |
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{{Prozessablauf | {{Prozessablauf | ||
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• Sicherheits- und rettungstechnisches Konzept | • Sicherheits- und rettungstechnisches Konzept | ||
• Allgemeine Auflagen und Einschränkungen nach § 6 Abs. (4), § 7 Abs. (3) und § 8 TVG. | • Allgemeine Auflagen und Einschränkungen nach § 6 Abs. (4), § 7 Abs. (3) und § 8 TVG. | ||
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{{Prozessablauf | {{Prozessablauf |