Erledigung:Bauanzeige Verfahrensfreiheit
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Aus Tirol 2.0
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|Anmerkungen=Ist für ein angezeigtes Bauvorhaben nach § 21 Abs. (3) weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige notwendig, könnte die Behörde rechtlich die eingereichte Bauanzeige eigentlich ignorieren. Dies erscheint jedoch im Sinne der Kundenfreundlichkeit nicht optimal, würde der Anzeigenden auf diese Weise doch zumindest zwei Monate warten, bis er aus seiner Sicht mit dem Bau beginnen darf. | |Anmerkungen=Ist für ein angezeigtes Bauvorhaben nach § 21 Abs. (3) weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige notwendig, könnte die Behörde rechtlich die eingereichte Bauanzeige eigentlich ignorieren. Dies erscheint jedoch im Sinne der Kundenfreundlichkeit nicht optimal, würde der Anzeigenden auf diese Weise doch zumindest zwei Monate warten, bis er aus seiner Sicht mit dem Bau beginnen darf. | ||
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Der Hinweis, dass die Vorschriften der TBO jedenfalls einzuhalten sind, gilt nur für jene Bauvorhaben, die nicht nach § 1 TBO vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen sind. | Der Hinweis, dass die Vorschriften der TBO jedenfalls einzuhalten sind, gilt nur für jene Bauvorhaben, die nicht nach § 1 TBO vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen sind. | ||
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<nowiki>Anlässlich der am [[Einreichdatum]] eingereichten Bauanzeige hinsichtlich [[Anzeigegegenstand]] auf Grundstück Nr. [[Grundstücksnummer]], EZ [[Einlagezahl]] in der Katastralgemeinde [[Katastralgemeinde]] wird mitgeteilt, dass nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen für gegenständliches Bauvorhaben gem. § 21 Abs.3 der Tiroler Bauordnung 2011 (TBO 2011) weder eine Bewilligung noch eine Bauanzeige erforderlich ist.</nowiki> | <nowiki>Anlässlich der am [[Einreichdatum]] eingereichten Bauanzeige hinsichtlich [[Anzeigegegenstand]] auf Grundstück Nr. [[Grundstücksnummer]], EZ [[Einlagezahl]] in der Katastralgemeinde [[Katastralgemeinde]] wird mitgeteilt, dass nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen für gegenständliches Bauvorhaben gem. § 21 Abs.3 der Tiroler Bauordnung 2011 (TBO 2011) weder eine Bewilligung noch eine Bauanzeige erforderlich ist.</nowiki> |